Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.
PAK-haltige Bauabfälle entsorgen: Abfallschlüssel, Einstufung und Nachweise
Schwarze Kleber, alte Dachbahnen, Straßenaufbruch: Bei vielen dunklen, bitumen- oder teerartigen Materialien stellt sich beim Rückbau dieselbe Frage — unter welchem Abfallschlüssel läuft das? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um Bitumen oder um Teer handelt und wie viel PAK das Material enthält. Dieser Ratgeber ordnet die Abfallschlüssel ein, zeigt am Beispiel Bayern, mit welchen Werten Behörden arbeiten, und erklärt, was eine PAK-Analyse dazu beitragen kann — und was nicht.
Bitumen oder Teer: warum der Unterschied zählt
Beide Stoffe sehen sich oft ähnlich, haben aber eine andere Herkunft: Bitumen entsteht bei der Raffination von Rohöl, Teer wird bei der Kohleverarbeitung gewonnen. Nach Angaben des Umweltbundesamts enthält Bitumen wesentlich weniger PAK als Teer. Mit bloßem Auge lässt sich das an einer Probe nicht sicher unterscheiden — mehr dazu im Ratgeber Schwarzer Kleber: Bitumen oder Teer?.
Die Abfallschlüssel der Gruppe 17 03
Die Abfallverzeichnis-Verordnung führt für diese Materialien in der Gruppe 17 03 drei Abfallschlüssel:
- 17 03 01* – kohlenteerhaltige Bitumengemische
- 17 03 02 – Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
- 17 03 03* – Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Das Sternchen ist dabei keine Fußnote: Abfallarten, deren Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) versehen ist, sind nach § 3 Abs. 1 der Abfallverzeichnis-Verordnung gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zwei der drei Schlüssel stehen also für gefährliche Abfälle, einer — reine Bitumengemische — nicht.
Mit welchen Werten gearbeitet wird: das Beispiel Bayern
Ob ein Bitumengemisch „kohlenteerhaltig“ ist, entscheidet sich an Messwerten. Ein Beispiel liefert das Bayerische Landesamt für Umwelt in seinem Merkblatt zum Straßenaufbruch:
- Straßenaufbruch mit einem PAK-Gehalt bis 25 mg/kg bezeichnet es als Ausbauasphalt, Straßenaufbruch mit mehr als 25 mg/kg PAK stuft es als pechhaltig ein.
- Für Bayern empfiehlt das Landesamt, pechhaltigen Straßenaufbruch ab 1.000 mg/kg PAK (EPA) oder ab 50 mg/kg Benzo[a]pyren als gefährlichen Abfall mit dem Abfallschlüssel 17 03 01* einzustufen.
Das Merkblatt gibt die Empfehlung für Bayern wieder und bezieht sich auf Straßenaufbruch. Welche Werte für andere Materialien oder in anderen Bundesländern angesetzt werden, erfragen Sie am besten beim Entsorger oder bei der zuständigen Stelle, bevor das Material abgegeben wird. Mehr zum Straßenaufbruch steht im Ratgeber PAK im Straßenbau und Ausbauasphalt.
Arbeitsschutz ist eine eigene Frage
Neben dem Abfallrecht gibt es den Arbeitsschutz, und beide arbeiten mit eigenen Maßstäben. Die TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ gilt für Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material, die 50 mg/kg Benzo[a]pyren oder mehr enthalten. Nach TRGS 905 sind PAK-haltige Gefahrstoffe ab einem Massengehalt von 0,005 Prozent (50 mg/kg) Benzo[a]pyren als krebserzeugend im Sinne der Gefahrstoffverordnung anzusehen — eine Einstufung aus dem Arbeitsschutzrecht, keine abfallrechtliche. Einen Überblick gibt der Ratgeber PAK-Grenzwerte und TRGS 551.
Getrennt sammeln und Nachweise führen
Für Bau- und Abbruchabfälle verlangt § 8 Abs. 1 der Gewerbeabfallverordnung von Erzeugern und Besitzern, zehn Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln — darunter Bitumengemische, Holz, Dämmmaterial, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.
Handelt es sich um gefährliche Abfälle, kommt die Nachweispflicht hinzu: Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger haben nach § 50 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die ordnungsgemäße Entsorgung gegenüber der zuständigen Behörde und untereinander nachzuweisen. Nach Abs. 4 gelten diese Nachweispflichten nicht für private Haushaltungen.
Was eine PAK-Analyse beitragen kann
Die Einstufung eines Abfalls hängt an Messwerten — und die liefert eine Laboranalyse. Die PAK-Analyse bestimmt die 16 polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe der EPA-Liste und weist die Einzelwerte aller 16 Verbindungen sowie den Summenwert aus. Damit stehen genau die Größen im Bericht, mit denen auch das bayerische Merkblatt arbeitet: die Summe der 16 EPA-PAK und Benzo[a]pyren, das nach Angaben des Umweltbundesamts häufig zusätzlich einzeln betrachtet wird.
Dabei sind drei Grenzen wichtig:
- Die Ampel ist keine Abfalleinstufung. Die Ampel-Bewertung stuft Messwerte bis 50 mg/kg als unbedenklich, über 50 bis 1.000 mg/kg als auffällig und über 1.000 mg/kg als erheblich belastet ein. Das ist die Orientierungsskala des Portals, nicht die Zuordnung zu einem Abfallschlüssel.
- Das Ergebnis gilt für die eingesandte Probe, nicht für das gesamte Bauteil oder Gebäude.
- Sie erhalten ein Laborergebnis, kein Sachverständigengutachten, keine Beratung und keine Sanierungsplanung.
Die Probe entnehmen Sie selbst mit haushaltsüblichen Mitteln nach Anleitung; benötigt werden etwa 2 bis 3 Esslöffel (rund 20 g) Material in einem dichten, verschließbaren Beutel. Wie das im Einzelnen geht, zeigt der Ratgeber Materialprobe entnehmen und einschicken.
Häufige Fragen
Welcher Abfallschlüssel gilt für teerhaltige Abfälle? Die Abfallverzeichnis-Verordnung führt 17 03 01* für kohlenteerhaltige Bitumengemische und 17 03 03* für Kohlenteer und teerhaltige Produkte. Bitumengemische, die nicht unter 17 03 01 fallen, laufen unter 17 03 02.
Was bedeutet das Sternchen am Abfallschlüssel? Abfallarten mit Sternchen sind nach § 3 Abs. 1 der Abfallverzeichnis-Verordnung gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Ab welchem PAK-Wert gilt Straßenaufbruch als gefährlicher Abfall? Das Bayerische Landesamt für Umwelt empfiehlt für Bayern, pechhaltigen Straßenaufbruch ab 1.000 mg/kg PAK (EPA) oder ab 50 mg/kg Benzo[a]pyren als gefährlichen Abfall mit dem Schlüssel 17 03 01* einzustufen. Für andere Materialien und Bundesländer fragen Sie beim Entsorger oder der zuständigen Stelle nach.
Muss ich als Privatperson einen Entsorgungsnachweis führen? Die Nachweispflichten nach § 50 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten nach Abs. 4 nicht für private Haushaltungen. Welche Unterlagen ein Entsorger bei der Annahme verlangt, ist davon unabhängig und lässt sich dort erfragen.
Sagt mir die Ampel im Bericht, wie ich entsorgen muss? Nein. Die Ampel ist die Orientierungsskala des Portals. Der Bericht nennt aber die Einzelwerte der 16 EPA-PAK und den Summenwert — die Messwerte, auf die sich Entsorger und Behörden bei der Einstufung stützen können.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.