Informationsbeitrag – keine Beratung

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.

PAK-Grenzwerte nach TRGS 551 einfach erklärt (50 und 1.000 mg/kg)

Wenn Sie eine Materialprobe auf PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) untersuchen lassen, tauchen im Ergebnis meist zwei Zahlen auf: 50 mg/kg und 1.000 mg/kg. Die kurze Antwort vorweg: Als grobe Orientierung gilt ein Material unter 50 mg/kg als unauffällig, zwischen 50 und 1.000 mg/kg als auffällig (teerhaltig) und über 1.000 mg/kg als erheblich belastet. Wichtig ist aber, was hinter den Zahlen steckt – denn die beiden Schwellen beziehen sich streng genommen auf unterschiedliche Kenngrößen. Dieser Ratgeber erklärt, woher die Werte kommen, was Benzo[a]pyren damit zu tun hat und was die Einstufungen praktisch bedeuten.

Was ist die TRGS 551 – und was regelt sie wirklich?

Die TRGS 551 trägt den Titel „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material". Sie wird vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekanntgegeben. Sie ist damit eine Technische Regel für Gefahrstoffe aus dem Arbeitsschutz und regelt, wie bei Tätigkeiten mit teer- bzw. pyrolysehaltigen Materialien vorzugehen ist.

Ein häufiges Missverständnis: Die TRGS 551 ist kein Dokument des Umweltbundesamts (UBA). Das UBA bewertet PAK unter anderem in der Innenraumluft, doch die hier besprochenen Material-Grenzwerte in mg/kg stammen aus dem Arbeitsschutz-Regelwerk. Diese Unterscheidung ist mehr als Formsache, weil sie erklärt, warum sich die Schwellenwerte auf einzelne Leitsubstanzen und nicht auf einen einzigen „Umweltgrenzwert" beziehen.

Die zentrale Schwelle: 50 mg/kg Benzo[a]pyren

Das zentrale Kriterium der TRGS 551 ist erstaunlich konkret: Ein Material gilt als Teer beziehungsweise Pyrolyseprodukt im Sinne der Regel, wenn sein Gehalt an Benzo[a]pyren (BaP) 50 mg/kg oder mehr beträgt. 50 mg/kg entsprechen dabei einem Massenanteil von 0,005 %.

Der Wert von 50 mg/kg bezieht sich also nicht auf die Gesamtsumme aller PAK, sondern auf die einzelne Leitsubstanz Benzo[a]pyren. Dieselbe Schwelle findet sich in der TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe): Ab einem BaP-Massengehalt von 0,005 % (= 50 mg/kg) gilt ein PAK-haltiges Material als krebserzeugender Gefahrstoff. Beide Regeln verwenden denselben Anhaltspunkt.

Warum Benzo[a]pyren die Leitsubstanz ist

Benzo[a]pyren ist die bekannteste Einzelsubstanz aus der Gruppe der PAK und dient als Leitsubstanz: Aus seinem Gehalt wird stellvertretend auf das krebserzeugende Potenzial des gesamten PAK-Gemisches geschlossen. Der Grund liegt in seiner Einstufung. Nach der CLP-Verordnung (Anhang VI) ist BaP eingestuft als krebserzeugend (Kategorie 1B), keimzellmutagen (1B) und reproduktionstoxisch (1B) – also in gleich drei besonders relevanten Gefährdungsklassen.

PAK kommen in der Praxis fast nie einzeln, sondern als Gemisch vieler Verbindungen vor. Analytisch werden sie deshalb üblicherweise als „Summe der 16 EPA-PAK" angegeben – eine Stoffliste der US-Umweltbehörde EPA, zu der auch Benzo[a]pyren gehört. Der BaP-Gehalt fungiert innerhalb dieser 16 Stoffe als besonders aussagekräftiger Marker.

Die dreistufige Orientierung: unter 50, 50–1.000, über 1.000 mg/kg

In der Praxis hat sich eine dreistufige Bewertung von Materialproben etabliert, die man sich wie eine Ampel vorstellen kann:

  • unter 50 mg/kg: gering belastet / unauffällig („unbedenklich")
  • 50–1.000 mg/kg: auffällig / mittel belastet
  • über 1.000 mg/kg: erheblich / stark belastet

Diese Skala ist eine praktische Orientierungshilfe – kein einzelner, wörtlich in einem Gesetz festgeschriebener Grenzwert. Sie fasst zwei fachlich unterschiedliche Bezugsgrößen zusammen, damit ein Laborergebnis schnell eingeordnet werden kann.

Ehrliche Einordnung: zwei Kenngrößen auf einer Skala

Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn die beiden Schwellen meinen nicht dasselbe:

  • Die 50 mg/kg beziehen sich auf Benzo[a]pyren – das ist das Gefahrstoff-Kriterium aus TRGS 551 und TRGS 905.
  • Die 1.000 mg/kg beziehen sich üblicherweise auf die Summe der 16 EPA-PAK – diese Größe ist vor allem für die Entsorgung und die Frage relevant, ob ein Material als Sonderabfall gilt.

Streng genommen wird also einmal eine einzelne Substanz und einmal eine Summe betrachtet. Dass beide Werte auf einer gemeinsamen „Ampel" landen, ist eine Vereinfachung zur Orientierung. Wer ein Laborergebnis interpretiert, sollte deshalb immer prüfen, ob sich eine Zahl auf BaP oder auf die PAK-Summe bezieht – sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.

Was die Werte praktisch bedeuten

Unter 50 mg/kg

Das Material wird in der Regel nicht als teerhaltiger, krebserzeugender Gefahrstoff nach TRGS 551 / TRGS 905 eingestuft. Aus PAK-Sicht bestehen üblicherweise keine besonderen Arbeitsschutz- oder Sanierungspflichten. Wichtig ist die Wortwahl: „unbedenklich" bedeutet hier „unauffällig", nicht zwingend „vollständig PAK-frei". Bei Umbau oder Rückbau kann es sinnvoll sein, dennoch sorgfältig und möglichst staubarm zu arbeiten.

50–1.000 mg/kg

Ein auffälliger Befund: Das Material ist als teer- beziehungsweise PAK-haltig einzustufen. Bei Arbeiten wie Ausbau, Abschleifen oder Abbruch sind in der Regel Schutzmaßnahmen nach TRGS 551 zu beachten, und eine fachgerechte Entsorgung ist üblicherweise erforderlich. In dieser Spanne bewegen sich viele historische Baumaterialien.

Über 1.000 mg/kg

Eine erhebliche Belastung: Das Material gilt als stark kontaminiert und ist in der Regel gefährlicher Abfall beziehungsweise Sonderabfall. Es gelten dann üblicherweise erhöhte Schutzmaßnahmen und eine spezielle, dokumentierte Entsorgung.

Wo PAK im Gebäude typischerweise vorkommen

PAK entstehen bei der unvollständigen Verbrennung und in Teer-/Pyrolyseprodukten. In Wohn- und Bestandsgebäuden findet man sie besonders häufig in:

  • alten teerhaltigen Parkett- und Holzpflaster-Klebstoffen
  • teerhaltigen Dachpappen und Bitumen-Teer-Gemischen
  • Kork- und Bitumendämmung
  • alten Estrichen
  • Ruß nach Bränden

Historische Teerklebstoffe sind hier besonders relevant: Sie erreichen häufig BaP-Gehalte von mehreren Hundert bis mehreren Tausend mg/kg. In Untersuchungen lag das 50.-Perzentil bei etwa 800 mg BaP/kg – viele dieser Kleber liegen also deutlich über der 50-mg/kg-Schwelle und teils über 1.000 mg/kg. Deshalb ist gerade bei alten Fußbodenaufbauten eine Analyse vor dem Ausbau oft aufschlussreich.

Wie PAK im Labor bestimmt werden

Für die Untersuchung wird die Materialprobe zunächst mit einem Lösemittel extrahiert und anschließend per GC-MS (Gaschromatographie mit Massenspektrometrie) quantifiziert. Für Feststoff- und Bodenproben ist DIN ISO 18287 das gängige Verfahren zur Bestimmung der 16 EPA-PAK inklusive Benzo[a]pyren. Das Ergebnis wird dann als Einzelwerte und als Summe angegeben.

Wenn Sie eine Probe untersuchen lassen möchten, läuft es bei Schadstoffalarm.de so ab: Sie bestellen online, senden die Materialprobe per Post ein, ein Partnerlabor wertet aus und die verständliche Bewertung erscheint anschließend im Kundenportal. Der passende Baustein dafür ist die PAK-Analyse für Materialproben. Zur Ehrlichkeit gehört: Schadstoffalarm.de (Betreiber GUNICO Crown UG, Büttelborn) ist selbst kein akkreditiertes Labor. Die Auswertung erfolgt in externen, teils DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren; PAK per GC-MS lässt sich dort DAkkS-akkreditiert bestimmen. Pauschale Akkreditierungs-Versprechen für jedes Verfahren gibt es bewusst nicht.

PAK ist nicht alles: verwandte Untersuchungen und ihre Normen

Materialproben können neben PAK weitere Fragestellungen aufwerfen. Damit die Grenzwerte nicht durcheinandergeraten, hier die Abgrenzung zu anderen Verfahren und Normen:

  • Innenraumluft: Das Umweltbundesamt bewertet PAK auch in der Luft, dort dienen Naphthalin bzw. Benzo[a]pyren als Leitsubstanzen. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte definiert dafür Richtwert RW I (Vorsorgewert) und RW II (Gefahrenwert). Diese Luft-Richtwerte in µg/m³ sind streng von den Material-Grenzwerten in mg/kg zu trennen.
  • Metalle/Kationen im Wasser: Hier gilt DIN EN ISO 17294-2 (Bestimmung ausgewählter Elemente mittels ICP-MS) – die Grundlage der Kationen-Analyse, nicht der PAK-Bestimmung.
  • Ammonium-Stickstoff: geregelt in DIN 38406-5 (Deutsche Einheitsverfahren zur Wasseruntersuchung).
  • Eluate/Auslaugung: DIN EN 12457 beschreibt das Auslaugverfahren für körnige Abfälle (z. B. Chlorid-Eluat); gelöste Anionen wie Chlorid werden anschließend u. a. per Ionenchromatographie nach DIN EN ISO 10304 bestimmt.
  • Asbest: VDI 3866 Blatt 5 beschreibt die Bestimmung von Asbest in technischen Produkten mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM).

Ein wichtiger Hinweis speziell zu Asbest: Anders als bei einer festen PAK-Klebstoffprobe besteht bei asbestverdächtigen Materialien ein Risiko der Faserfreisetzung. Eine unsachgemäße Probenahme kann Fasern in die Raumluft freisetzen. Es kann daher sinnvoll sein, die Probenahme bei Asbestverdacht einer Fachfirma zu überlassen, statt selbst zu bohren oder zu brechen. Und: Nicht jedes Verfahren ist DAkkS-akkreditiert – die Chlorid-Bestimmung nach Lange ist es beispielsweise nicht. Solche Verfahren werden als nicht akkreditiert benannt, damit keine falschen Erwartungen entstehen.

Häufige Fragen

Was bedeuten die PAK-Grenzwerte 50 und 1.000 mg/kg nach TRGS 551? Unter 50 mg/kg gilt ein Material als unauffällig, zwischen 50 und 1.000 mg/kg als auffällig (teerhaltig, Schutzmaßnahmen nach TRGS 551 in der Regel nötig) und über 1.000 mg/kg als stark belastet (üblicherweise Sonderabfall). Wichtig: Der 50er-Wert bezieht sich auf Benzo[a]pyren (BaP), der 1.000er meist auf die Summe der 16 EPA-PAK – es sind zwei verschiedene Kenngrößen, die zur Orientierung auf einer Skala zusammengefasst werden.

Warum ist Benzo[a]pyren (BaP) so entscheidend? BaP ist die bekannteste PAK-Einzelsubstanz und nach CLP als krebserzeugend (Kategorie 1B) eingestuft. Es dient als Leitsubstanz: Aus dem BaP-Gehalt wird auf die Gefährlichkeit des gesamten PAK-Gemisches geschlossen. Ab 50 mg/kg BaP (0,005 %) gilt ein Material nach TRGS 551/905 als krebserzeugender Gefahrstoff.

Ist ein Material mit unter 50 mg/kg PAK völlig unbedenklich? Es gilt als unauffällig und wird nicht als teerhaltiger Gefahrstoff nach TRGS 551/905 eingestuft – aus PAK-Sicht bestehen dann in der Regel keine besonderen Pflichten. „Unbedenklich" heißt hier aber „unauffällig", nicht zwingend „vollständig PAK-frei"; bei Umbau oder Sanierung kann es sinnvoll sein, dennoch sorgfältig und staubarm zu arbeiten.

Wo kommen PAK in Wohngebäuden typischerweise vor? Vor allem in alten teerhaltigen Parkett- und Holzpflaster-Klebern, in teerhaltigen Dachpappen und Bitumen-Teer-Gemischen, in Kork-/Bitumendämmung, in alten Estrichen sowie in Ruß nach Bränden. Historische Teerklebstoffe können BaP-Gehalte von mehreren Tausend mg/kg erreichen – also weit über der 1.000-mg/kg-Schwelle.

Wie wird eine Materialprobe auf PAK untersucht – und ist das akkreditiert? Die Probe wird im Labor per GC-MS analysiert und als Summe der 16 EPA-PAK inklusive Benzo[a]pyren ausgewertet. Bei Schadstoffalarm.de senden Sie die Probe per Post ein; die Auswertung erfolgt in externen, teils DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren – PAK per GC-MS ist dort akkreditiert möglich. Der Betreiber selbst ist nicht akkreditiert, und nicht jedes Verfahren (z. B. Chlorid nach Lange) ist DAkkS-akkreditiert.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.