Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und dem besseren Verstaendnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prueflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse moeglich.
Teer im Straßenbau: PAK in Ausbauasphalt und Straßenaufbruch
Wer eine alte Straße, einen Hof oder einen Feldweg aufbricht, steht schnell vor einer entscheidenden Frage: Ist das ausgebaute Material teerhaltig – und damit ein potenziell mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belasteter, gefährlicher Abfall? Die kurze Antwort: Entscheidend ist der PAK-Gehalt. Nach den einschlägigen Regelwerken gilt Straßenaufbruch bis 25 mg/kg (Summe der 16 EPA-PAK) in der Regel als praktisch teerfrei, oberhalb von 25 mg/kg als teer-/pechhaltig. Von diesem Wert hängt ab, ob das Material verwertet werden darf oder als gefährlicher Abfall entsorgt werden muss – und damit oft ein erheblicher Teil der Kosten. Dieser Ratgeber erklärt, woher die PAK stammen, wie die Einstufung funktioniert und wie sich der Gehalt zuverlässig nachweisen lässt.
Teer ist nicht gleich Bitumen
Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Alter Asphalt ist automatisch giftig." Das stimmt so nicht. Der eigentliche PAK-Problemstoff im Straßenbau ist nicht Asphalt an sich, sondern das früher verwendete Bindemittel Teer beziehungsweise Steinkohlenteerpech.
- Teer/Pech entsteht bei der Verkokung von Steinkohle. Steinkohlenteerpech ist stark mit PAK belastet. Als Leitparameter dient dabei Benzo[a]pyren, das als krebserzeugend eingestuft ist.
- Bitumen stammt dagegen aus der Erdölraffination. Es ist PAK-arm und gilt im Straßenbau als weitgehend unkritisch.
Nur teer- beziehungsweise pechhaltige Altbeläge sind das eigentliche PAK-Problem. Moderner, bitumengebundener Ausbauasphalt ist demgegenüber üblicherweise unkritisch und gut recycelbar. Welcher Fall vorliegt, lässt sich am Ende aber nur über eine PAK-Analyse sicher klären.
Ein Blick in die Geschichte: Wann wurde Teer verbaut?
Teer und Pech wurden in der Bundesrepublik bis in die 1970er Jahre schrittweise durch Bitumen ersetzt und Anfang der 1980er Jahre im Straßen- und Wegebau nicht mehr als Bindemittel eingesetzt. In der ehemaligen DDR wurde teerhaltiges Material teils bis 1990 verwendet.
Als grobe Faustregel gilt daher: Beläge, die vor etwa 1985 gebaut oder saniert wurden, können teerhaltige Schichten enthalten – vor allem in den unteren Trag- und Binderschichten, seltener in der Deckschicht. Hintergrund des Ausstiegs waren die Gesundheitsrisiken: Bindemittel mit rund 50 mg/kg Benzo[a]pyren oder mehr sind aus diesem Grund seit den 1980er Jahren nicht mehr als Straßenbaubindemittel zugelassen. Das Baujahr allein ist allerdings nur ein Indiz, kein Beweis – Umbauten, Ausbesserungen und regional unterschiedliche Praxis machen eine Analyse im Zweifel unverzichtbar.
Ausbauasphalt oder Straßenaufbruch? Auf die Begriffe kommt es an
Die Fachsprache trennt sauber, und diese Trennung entscheidet über den Entsorgungsweg:
- Ausbauasphalt meint durch Fräsen oder Aufbrechen gewonnenes, ursprünglich bitumengebundenes Material. Es ist meist teerfrei und gut recycelbar.
- Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch bezeichnet ausgebautes Material mit teer-/pechtypischen Bestandteilen.
Ob ein konkretes Haufwerk in die eine oder andere Kategorie fällt, entscheidet die Zuordnung anhand des PAK-Gehalts. Genau hier setzt das zentrale Regelwerk an.
Die 25-mg/kg-Grenze nach RuVA-StB 01
Der maßgebliche Trennwert in der Praxis stammt aus den Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01) der FGSV:
- Bis 25 mg/kg PAK (Summe der 16 EPA-PAK): Das Material gilt als praktisch teerfrei.
- Über 25 mg/kg PAK: Das Material gilt als teer-/pechhaltig.
Diese 25-mg/kg-Schwelle ist der entscheidende Wert, an dem sich die weitere Einstufung ausrichtet. Die RuVA-StB 01 definiert außerdem Verwertungsklassen A, B und C: Klasse A ist weitgehend uneingeschränkt verwertbar, die Klassen B und C nur eingeschränkt – etwa in gebundener Bauweise unter einer versiegelten, wasserundurchlässigen Deckschicht. Neben dem PAK-Feststoffgehalt spielt dabei auch die Elution eine Rolle, unter anderem der Phenolindex in einer Richtwert-Größenordnung von etwa 0,1 mg/l.
Abfalleinstufung: 17 03 01* oder 17 03 02?
Die abfallrechtliche Zuordnung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) folgt derselben Logik:
- Teerfreier bituminöser Ausbau bis 25 mg/kg PAK läuft in der Regel unter dem Abfallschlüssel 17 03 02 (Bitumengemische, nicht gefährlich).
- Teer-/pechhaltiges Material über 25 mg/kg PAK wird üblicherweise dem Spiegeleintrag 17 03 01* zugeordnet – kohlenteerhaltige Bitumengemische, gefährlicher Abfall.
Der Unterschied ist finanziell erheblich: Gefährlicher Abfall unterliegt strengeren Nachweis-, Transport- und Behandlungspflichten und ist entsprechend teurer zu entsorgen. Eine belastbare PAK-Analyse ist damit häufig der kostenentscheidende Faktor, bevor Ausbau, Sanierung oder Entsorgung beauftragt werden.
Aktueller Trend: Teerhaltiges Material verlässt den Baustoffkreislauf
Die Regelungslage hat sich in den letzten Jahren verschärft. Zwei Entwicklungen sind maßgeblich:
- Die LAGA-Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch (Stand 21.05.2024).
- Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), in Kraft seit dem 01.08.2023.
Beide drängen teerhaltiges Material faktisch aus dem Baustoffkreislauf. Vorrang hat heute die thermische Behandlung beziehungsweise energetische Verwertung, weil sie die krebserzeugenden PAK zerstört. Ein technischer Wiedereinbau teerhaltigen Materials ist in der Praxis kaum noch vorgesehen. Wo früher die RuVA-StB 01 eine eingeschränkte Verwertung in gebundener Bauweise erlaubte, geht die Entwicklung heute klar in Richtung Ausschleusung und Zerstörung der Schadstoffe.
Nachweis in zwei Schritten
Schritt 1: Orientierender Schnelltest im Feld
Ein erster Hinweis lässt sich direkt vor Ort gewinnen. Beim Lackansprüh- oder Weißprüfverfahren wird eine frische Bruchfläche mit farblosem Lack angesprüht und anschließend unter UV-Licht betrachtet. Eine grünlich-gelbe Fluoreszenz deutet auf teer-/pechtypische PAK hin. Wichtig: Das ist ein rein orientierender Hinweis und kein quantitativer Beleg. Für Einstufung und Deklaration reicht der Schnelltest nicht aus.
Schritt 2: Quantitative Laboranalyse
Die belastbare, quantitative Bestimmung erfolgt im Labor als PAK16 nach EPA. Anerkannte Verfahren sind die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FLD) sowie die Gaschromatographie mit Massenspektrometrie (GC-MS). Der ermittelte PAK-Summenwert in mg/kg entscheidet über Einstufung und Entsorgungsweg – ober- oder unterhalb der 25-mg/kg-Schwelle.
Probenahme: Ohne repräsentative Probe keine Deklaration
Für eine rechtsverbindliche Deklaration ist eine fachgerechte, repräsentative Probenahme nötig – etwa mit Bohrkernen und nach den einschlägigen Regeln (LAGA PN 98 beziehungsweise LAGA M 20 Teil III). Kommen an verschiedenen Bohrpunkten unterschiedliche Ergebnisse heraus, greift üblicherweise das Vorsorgeprinzip: Es gilt die ungünstigere Einstufung. Ein einzelner, willkürlich entnommener Brocken sagt über ein großes Haufwerk wenig aus – deshalb ist die Probenahme durch Fachkundige ein eigener, wichtiger Arbeitsschritt.
Arbeitsschutz beim Umgang mit Teer
Beim Fräsen, bei Stäuben und Dämpfen entstehen im Umgang mit teer-/pechhaltigem Material gesundheitliche Risiken. Maßgeblich ist hier die TRGS 551 (Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material). Benzo[a]pyren dient dort mit rund 50 mg/kg als Indikator für krebserzeugende Teerbestandteile. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind Sache der ausführenden Fachfirmen und ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Was Schadstoffalarm.de leisten kann – und was nicht
Ehrlich eingeordnet: Eine per Post eingesandte Materialprobe – etwa ein Stück Fräsgut oder ein Bohrkern – lässt sich als PAK16-Feststoffanalyse untersuchen und liefert einen orientierenden PAK-Wert für Ihre Probe. Damit bekommen Sie eine erste, fundierte Einordnung, ob Sie eher unter- oder oberhalb der kritischen 25-mg/kg-Schwelle liegen.
Für die rechtsverbindliche abfallrechtliche Deklaration (AVV-Einstufung, Verwertungsklasse) sind darüber hinaus eine formelle, repräsentative Probenahme durch Fachkundige und gegebenenfalls Elutionsuntersuchungen wie der Phenolindex erforderlich. Letztere gehören derzeit nicht zu unserem Angebot. Der Betreiber (GUNICO Crown UG) ist selbst nicht akkreditiert; die Auswertung erfolgt in externen, teils DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren, wobei nicht jedes Verfahren DAkkS-akkreditiert ist.
Wer eine erste Einordnung sucht, kann eine PAK-Feststoffanalyse für 89 EUR bestellen und eine Probe einsenden. Für die formelle Entsorgungsdeklaration bleibt der Weg über ein Fachbüro mit repräsentativer Probenahme der richtige.
Haeufige Fragen
Woran erkenne ich, ob mein Straßenaufbruch teerhaltig ist? Erste Anhaltspunkte sind das Alter (vor circa 1985 gebaute oder sanierte Beläge) und ein Feld-Schnelltest: die Bruchfläche mit farblosem Lack ansprühen und unter UV-Licht prüfen – eine grünlich-gelbe Fluoreszenz deutet auf Teer beziehungsweise PAK hin. Sicherheit gibt aber nur die Laboranalyse des PAK-Gehalts (PAK16 nach EPA); der Schnelltest ist nur orientierend.
Ab welchem PAK-Wert gilt Material als teer-/pechhaltig? Nach RuVA-StB 01 ist Material bis 25 mg/kg PAK (Summe der 16 EPA-PAK) praktisch teerfrei und läuft meist unter Abfallschlüssel 17 03 02. Über 25 mg/kg gilt es als teer-/pechhaltig und wird in der Regel als gefährlicher Abfall (17 03 01*) eingestuft. Benzo[a]pyren ist dabei der wichtigste Leitparameter.
Darf teerhaltiger Straßenaufbruch heute noch wiederverwendet werden? Früher erlaubte die RuVA-StB 01 eine eingeschränkte Verwertung in gebundener Bauweise (Klassen A/B/C). Die LAGA-Grundsätze von 2024 und die Ersatzbaustoffverordnung drängen teerhaltiges Material aber faktisch aus dem Baustoffkreislauf: Vorrang hat heute die thermische Behandlung beziehungsweise energetische Verwertung, die die krebserzeugenden PAK zerstört.
Ist alter Asphalt automatisch gefährlich? Nein. Teer ist nicht gleich Bitumen. Moderner, bitumengebundener Ausbauasphalt (Erdöl-Bitumen) ist PAK-arm und in der Regel unkritisch und gut recycelbar. Kritisch sind nur teer-/pechhaltige Altbeläge aus Steinkohlenteer. Welcher Fall vorliegt, klärt letztlich die PAK-Analyse.
Welche Analyse brauche ich, und was bietet Schadstoffalarm.de dazu? Für eine erste Einordnung eignet sich eine PAK16-Feststoffanalyse (bei Schadstoffalarm.de als PAK-Analyse für 89 EUR bestellbar). Sie liefert einen orientierenden PAK-Wert an Ihrer Probe. Für die rechtsverbindliche abfallrechtliche Deklaration braucht es zusätzlich eine formelle, repräsentative Probenahme durch Fachkundige und gegebenenfalls Elutionswerte wie den Phenolindex, die nicht Teil unseres Angebots sind. Der Betreiber ist selbst nicht akkreditiert; ausgewertet wird in externen, teils DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und dem besseren Verstaendnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prueflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse moeglich.