Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.
Asbest-Befund lesen: was „nachweisbar“ und „nicht nachweisbar“ bedeuten
Bei einer PAK-Analyse steht am Ende eine Zahl in mg/kg. Bei der Asbest-Analyse ist das anders: Das Ergebnis ist ein Ja oder Nein mit einer klaren Grenze. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Asbest-Befund zustande kommt, was die Nachweisgrenze bedeutet, wie weit ein „nicht nachweisbar“ trägt und welche Regeln nach einem positiven Befund gelten.
Wie der Befund entsteht
Die Asbest-Analyse untersucht feste Baustoffe nach VDI 3866 Blatt 5 mit einer Nachweisgrenze von 1 %. VDI 3866 Blatt 5 legt dafür ein rasterelektronenmikroskopisches Verfahren zum qualitativen Nachweis von Asbest in technischen Produkten fest, deren Asbestmassenanteil mindestens 1 % beträgt. Durch Aufkonzentrieren der Probe kann die Nachweisgrenze bei bestimmten Produkten abgesenkt werden.
Gesucht wird nach Asbest im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Das sind sechs Silikate mit Faserstruktur: Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith und Tremolit.
Die zwei möglichen Ergebnisse
Der Befund ist qualitativ. Er lautet:
- Asbest nachweisbar: In der eingesandten Probe wurde Asbest gefunden.
- Asbest im Rahmen der Nachweisgrenze nicht nachweisbar: In der eingesandten Probe wurde mit diesem Verfahren kein Asbest gefunden.
Eine Prozentangabe, wie viel Asbest im Material steckt, gehört nicht zu diesem Befund. Wie hoch der Anteil in typischen Produkten ist, beschreibt das Umweltbundesamt: Bei Asbestzement liegt er bei etwa 10 bis 15 Prozent, bei Floor-Flex-Platten bei etwa 15 Prozent.
Was die Nachweisgrenze bedeutet
DIN 32645 definiert für Verfahren der chemischen Analytik die Begriffe Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungsgrenze. Vereinfacht gesagt ist die Nachweisgrenze die Schwelle, ab der ein Verfahren das Vorhandensein eines Stoffs feststellen kann.
Für das Lesen des Befunds heißt das: „Nicht nachweisbar“ ist keine Aussage, dass die Probe frei von jedem Asbest ist. Es bedeutet, dass mit diesem Verfahren und dieser Nachweisgrenze in dieser Probe kein Asbest gefunden wurde. Ausführlicher zu Nachweis- und Bestimmungsgrenze steht es im Ratgeber Laborbericht verstehen.
Wie weit ein Befund trägt
Das Analyseergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe, nicht auf das gesamte Bauteil oder Gebäude. Zwei Punkte folgen daraus:
- Andere Stellen, andere Materialien. Ein Befund zum Fliesenkleber sagt nichts über den Putz an der Wand daneben. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass auch Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze Asbest enthalten können, ohne dass die Verwendung am Material sogleich erkennbar ist.
- Schichten getrennt. Bei Floor-Flex-Platten können nach Angaben des Umweltbundesamts auch die häufig verwendeten schwarzbraunen Bitumenkleber asbesthaltig sein. Platte und Kleber sind deshalb zwei Fragen und gehören in zwei Proben.
Einen Anhaltspunkt gibt das Baujahr: Seit dem 31. Oktober 1993 sind in Deutschland Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest verboten. Wurde mit dem Bau eines Objekts nach diesem Tag begonnen, kann nach § 11a der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist; für bestimmte Produkte galten abweichende Übergangsfristen. Mehr dazu im Ratgeber Asbest und das Baujahr.
Sie erhalten das Laborergebnis mit Einstufung und PDF-Bericht im Kundenportal, aber kein Sachverständigengutachten, keine Beratung und keine Sanierungsplanung.
Wenn der Befund „nachweisbar“ lautet
Ein positiver Befund ist zunächst eine Information, keine Anweisung zur sofortigen Sanierung. Diese Regeln sind dann wichtig:
- Arbeiten am Material. Nach § 11 der Gefahrstoffverordnung sind Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in oder an baulichen oder technischen Anlagen verboten; ausgenommen sind unter anderem Abbrucharbeiten sowie bestimmte Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Das gilt auch für private Haushalte. Führen sie zulässige Tätigkeiten aus, müssen sie die Freisetzung von Asbestfasern so weit wie möglich verhindern und im Übrigen minimieren.
- Information an Handwerksbetriebe. Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen nach § 5a der Gefahrstoffverordnung vor Beginn alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung stellen. Das gilt auch für private Haushalte.
- Kein generelles Sanierungsgebot. Für Asbestzementprodukte besteht nach Angaben des Umweltbundesamts kein generelles Sanierungsgebot; ob Bauteile entfernt werden müssen, ergibt sich aus der Bewertung ihres Zustands. Diese Bewertung ist Sache einer Fachperson. Mehr dazu im Ratgeber Gebundener Asbest und im Ratgeber Asbestsanierung: Ablauf.
- Entsorgung. Asbesthaltige Baustoffe tragen den Abfallschlüssel 17 06 05* „asbesthaltige Baustoffe“. Das Sternchen kennzeichnet nach der Abfallverzeichnis-Verordnung eine gefährliche Abfallart. Die Nachweispflichten für gefährliche Abfälle gelten nach § 50 Abs. 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht für private Haushaltungen. Mehr dazu im Ratgeber Asbest entsorgen als Privatperson.
Gute Proben, klare Befunde
Wie aussagekräftig ein Befund ist, hängt an der Probe. Die Probe entnehmen Kundinnen und Kunden selbst nach Anleitung; Schadstoffalarm.de bietet keinen Vor-Ort-Service an. Für die Asbest-Analyse eignen sich kompakte Materialstücke. Laut Produktbeschreibung wird bei der Entnahme Staub vermieden, das Material angefeuchtet, nicht gebrochen oder geschliffen und doppelt und dicht verpackt. Ein Versand-Kit wird für die Asbest-Analyse nicht angeboten, weil bei Asbestverdacht andere Sorgfaltsanforderungen an die Entnahme gelten. Allgemeine Hinweise stehen im Ratgeber Materialprobe entnehmen und einschicken.
Schadstoffalarm.de ist Bestellportal und Auswertungsplattform und selbst nicht akkreditiert. Die Analytik erfolgt in externen Partnerlaboren, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der DAkkS akkreditiert sind; der Akkreditierungsumfang ist verfahrensabhängig.
Häufige Fragen
Warum steht im Asbest-Befund keine Prozentzahl? Die Asbest-Analyse nach VDI 3866 Blatt 5 liefert einen qualitativen Befund: Asbest nachweisbar oder im Rahmen der Nachweisgrenze nicht nachweisbar. Eine Mengenangabe gehört nicht dazu.
Was bedeutet die Nachweisgrenze von 1 %? VDI 3866 Blatt 5 ist für den Nachweis von Asbest in Produkten mit einem Asbestmassenanteil von mindestens 1 % ausgelegt. Durch Aufkonzentrieren der Probe kann die Nachweisgrenze bei bestimmten Produkten abgesenkt werden.
Heißt „nicht nachweisbar“, dass mein Haus asbestfrei ist? Nein. Der Befund gilt nur für die eingesandte Probe und nur im Rahmen der Nachweisgrenze. Andere Bauteile und Schichten können anders zusammengesetzt sein.
Muss ich nach einem positiven Befund sanieren? Ein generelles Sanierungsgebot besteht für Asbestzementprodukte nach Angaben des Umweltbundesamts nicht. Ob ein Bauteil entfernt werden muss, ergibt sich aus der Bewertung seines Zustands durch eine Fachperson.
Muss ich den Befund an Handwerker weitergeben? Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen nach § 5a der Gefahrstoffverordnung vor Beginn alle vorliegenden Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Das gilt auch für private Haushalte.
Bekomme ich ein Gutachten? Nein. Sie erhalten das Laborergebnis Ihrer Probe mit Einstufung und PDF-Bericht im Kundenportal, aber kein Sachverständigengutachten und keine Sanierungsplanung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.