Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.
Laborbericht verstehen: mg/kg, Nachweisgrenze und Bewertung
Ein Laborbericht besteht oft aus wenigen Zeilen mit Zahlen, Kürzeln und Einheiten – und lässt trotzdem viele Fragen offen. Die kurze Antwort vorweg: mg/kg bedeutet Milligramm pro Kilogramm und beschreibt, wie viel eines Stoffes in einem Kilogramm Material steckt; Nachweis- und Bestimmungsgrenze legen fest, ab wann das Verfahren überhaupt etwas erkennen bzw. zuverlässig beziffern kann; und ein einzelner Messwert wird erst dann aussagekräftig, wenn man ihn mit dem passenden Regelwerk (etwa der TRGS 551 bei PAK) vergleicht. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die typischen Angaben in einem Befund lesen und einordnen.
Was bedeutet mg/kg – und warum manchmal mg/l?
mg/kg steht für Milligramm pro Kilogramm und gibt an, wie viele Milligramm eines Stoffes in einem Kilogramm Probenmaterial enthalten sind. Die Einheit ist praktisch, weil sie sich direkt in bekannte Größen übersetzen lässt: 1 mg/kg entspricht exakt 1 ppm (parts per million) und zugleich 0,0001 %. Ein Beispiel: 50 mg/kg bedeutet 50 Milligramm Schadstoff in einem Kilogramm Material – das sind 0,005 %.
Entscheidend ist die Probenart. Feststoffe (Bauteile, Kleber, Putz, Boden) werden in mg/kg angegeben. Flüssigkeiten und Eluate dagegen in mg/l (Milligramm pro Liter). Das ist zum Beispiel bei Chlorid relevant: Eine Chlorid-Eluat-Analyse liefert einen Wert in mg/l, eine Chlorid-Feststoff-Analyse einen Gehalt in mg/kg. Beide Zahlen dürfen nicht direkt gleichgesetzt werden, weil ihnen unterschiedliche Bezugsgrößen (Volumen gegenüber Masse) zugrunde liegen. Ein Blick auf die Einheit in der Kopfzeile jeder Ergebniszeile ist deshalb der erste Schritt beim Lesen.
Nachweisgrenze und Bestimmungsgrenze: der Unterschied zählt
Zwei Begriffe sorgen regelmäßig für Verwirrung, obwohl sie Verschiedenes aussagen. Beide sind in der DIN 32645 definiert, der Norm zur chemischen Analytik von Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungsgrenze.
Die Nachweisgrenze (NG, englisch LOD) ist die kleinste Stoffmenge, die sich statistisch sicher vom Blindwert (Leerwert) unterscheiden lässt. Sie liefert nur eine qualitative Aussage: Der Stoff ist vorhanden oder eben nicht. Rechnerisch liegt sie über die Leerwertmethode nach DIN 32645 etwa beim Dreifachen der Standardabweichung des Blindwerts.
Die Bestimmungsgrenze (BG, englisch LOQ) ist die kleinste Konzentration, die mit vorgegebener Präzision zuverlässig als Zahlenwert angegeben werden kann. Sie liegt immer oberhalb der Nachweisgrenze – nach DIN 32645 rechnerisch etwa beim Zehnfachen der Standardabweichung des Blindwerts. Erst ab der Bestimmungsgrenze ist ein belastbarer Messwert möglich.
Vereinfacht gesagt: Die Nachweisgrenze beantwortet die Frage „Ist überhaupt etwas da?", die Bestimmungsgrenze die Frage „Wie viel genau ist es?".
„n.n.", „< NG", „< BG": was diese Kürzel wirklich heißen
Angaben wie „n.n." (nicht nachweisbar), „< NG" oder „< BG" bedeuten, dass der Stoff unterhalb der Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze des Verfahrens lag. Das heißt aber nicht zwangsläufig „null" oder „gar nicht vorhanden". Es heißt lediglich, dass das Verfahren unterhalb dieser Schwelle keine sichere Aussage mehr liefert.
Die konkrete Grenze hängt von Verfahren, Matrix und Probe ab und ist im Bericht ausgewiesen. Ein seriöser Befund nennt also nicht nur „n.n.", sondern auch, wie tief das Verfahren im konkreten Fall überhaupt „sehen" konnte. Bei modernen Verfahren für PAK liegen die Nachweisgrenzen üblicherweise im Bereich von etwa 0,01 mg/kg – ein Wert „< BG" liegt damit meist deutlich unter jeder Bewertungsschwelle, sagt für sich genommen aber nichts über die Bewertung aus.
Einzelwerte und Summenwerte richtig lesen
Viele Berichte zeigen sowohl Einzelstoffe als auch einen Summenwert. Bei PAK ist das besonders sichtbar: Analysiert werden meist die 16 EPA-PAK (PAK16) – von Naphthalin (2 Ringe) bis zu höhermolekularen Verbindungen mit 5 bis 6 Ringen. Der Bericht listet dann oft die 16 Einzelwerte, dazu die Summe PAK16 und den Leitwert Benzo[a]pyren (BaP). Die Bestimmung erfolgt typischerweise per GC-MS (Gaschromatographie mit Massenspektrometrie), für Böden zum Beispiel nach DIN ISO 18287.
Ein Summenwert addiert mehrere Einzelstoffe zu einer Kennzahl. Beim Lesen ist zweierlei wichtig: Erstens werden Einzelstoffe unterhalb der Nachweisgrenze je nach Konvention als 0 oder als „< NG" geführt – die Summe kann also unterschiedlich zustande kommen. Zweitens kann ein niedriger Summenwert durchaus mit einzelnen erhöhten Leitstoffen (etwa Benzo[a]pyren) einhergehen. Der Summenwert allein ersetzt die Einzelbetrachtung deshalb nicht.
Einstufung am Beispiel PAK: die Schwellen 50 und 1.000 mg/kg
Ein Messwert wird erst durch den Bezugsrahmen aussagekräftig. Bei teer- bzw. pyrolysehaltigen Materialien ist das im Arbeitsschutz die TRGS 551 („Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material"), ergänzt durch die TRGS 905 und 906. Maßgeblicher materialbezogener Kennwert ist die Leitsubstanz Benzo[a]pyren.
Als grobe Orientierung gelten dabei drei Bereiche, jeweils bezogen auf den BaP-Gehalt:
- unter 50 mg/kg – in der Regel als unauffällig eingestuft;
- 50 bis 1.000 mg/kg – auffällig: Nach TRGS 905/551 gelten Materialien ab 50 mg/kg (= 0,005 %) Benzo[a]pyren als krebserzeugend im Sinne der Gefahrstoffverordnung, und die Schutzmaßnahmen der TRGS 551 greifen;
- über rund 1.000 mg/kg – erheblich: In dieser Größenordnung (angesprochen im Kontext der TRGS 906) gelten zusätzliche, strengere arbeitsschutzrechtliche Vorgaben.
Wichtig: Derselbe Zahlenwert kann in einem Kontext unkritisch, in einem anderen relevant sein. Je nach Fragestellung gelten unterschiedliche Regelwerke – neben der TRGS-Reihe etwa die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) mit nutzungsabhängigen Prüfwerten für Böden oder abfallrechtliche Zuordnungswerte. Ob ein Befund im Einzelfall relevant ist, ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
Warum jeder Wert eine Messunsicherheit hat
Jeder Messwert ist mit einer Messunsicherheit behaftet – Streuungen entstehen durch Probenahme, Aufbereitung und Analytik. Seriöse Berichte weisen die Unsicherheit aus oder verweisen darauf. Für die Bewertung heißt das: Werte knapp unter oder über einer Schwelle sind mit Bedacht zu lesen. Ein Wert dicht an der Bestimmungsgrenze ist grundsätzlich unsicherer als ein deutlich höherer Wert. Wer einen Befund einordnet, betrachtet den Messwert deshalb üblicherweise nicht als exakte Punktzahl, sondern als Wert innerhalb eines Unsicherheitsbereichs.
Nicht jeder Parameter ist eine mg/kg-Zahl
Die mg/kg-Logik gilt für viele Stoffe, aber nicht für alle. Je nach Parameter kommen unterschiedliche Verfahren und Ergebnisformen zum Einsatz:
- Metalle/Kationen werden häufig per ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) bestimmt, geregelt unter anderem in DIN EN ISO 17294-2; Ergebnisse in Feststoffen erscheinen ebenfalls in mg/kg.
- Ammonium wird zum Beispiel photometrisch nach DIN 38406-5 bestimmt.
- Eluate werden nach Verfahren wie DIN EN 12457 hergestellt, das Ergebnis erscheint dann in mg/l.
- Asbest ist der wichtigste Sonderfall: Er wird qualitativ befundet – etwa per Rasterelektronenmikroskopie (VDI 3866 Blatt 5) als „Fasern nachgewiesen" oder „nicht nachgewiesen", gegebenenfalls mit Faserart (z. B. Chrysotil oder ein Amphibol). Es gibt hier keine mg/kg-Konzentration; praktisch gilt bereits ein Nachweis als entscheidend.
Ein Hinweis zur eigenen Probenahme: Asbest ist gefährlich, sobald Fasern freigesetzt werden. Das Anbohren, Brechen oder Schleifen verdächtiger Materialien kann Fasern in die Luft bringen. Bei Asbestverdacht kann es daher sinnvoll sein, die Probenahme durch eine Fachfirma durchführen zu lassen und das Material vorher nicht unnötig zu bearbeiten.
Ehrlichkeit zur Akkreditierung
Damit ein Befund belastbar ist, kommt es auf das Labor und das Verfahren an. Ein Hinweis in eigener Sache, weil er zum Verständnis dazugehört: Der Betreiber von Schadstoffalarm.de (GUNICO Crown UG, Büttelborn) ist selbst nicht DAkkS-akkreditiert. Die Auswertung erfolgt in externen, teils DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren. Wichtig dabei: Nicht jedes Verfahren ist akkreditiert – die Chlorid-Bestimmung nach Lange etwa ist es nicht. Eine DAkkS-Akkreditierung ist immer verfahrensabhängig und sollte nie pauschal versprochen werden.
Nicht alle Parameter, die in der Praxis vorkommen, gehören außerdem zum aktuellen Angebot. PCB, KMF (künstliche Mineralfasern), Schwermetalle im Boden nach BBodSchV als eigenes Produkt sowie Radon sind aktuell nicht in unserem Angebot. Angeboten werden derzeit die Analysen auf PAK, Asbest, Kationen (ICP-MS) sowie Chlorid als Eluat und als Feststoff.
Wenn Sie eine Materialprobe konkret auf PAK untersuchen und den Befund anschließend verständlich aufbereitet erhalten möchten, finden Sie die Details zur PAK-Analyse per Materialprobe auf der Bestellseite – die Einordnung im Portal orientiert sich an den oben genannten TRGS-Schwellen.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Angabe mg/kg in meinem Laborbericht? mg/kg heißt Milligramm pro Kilogramm und beschreibt, wie viel Schadstoff in einem Kilogramm Material steckt. 1 mg/kg entspricht 1 ppm bzw. 0,0001 %. Ein Wert von 50 mg/kg bedeutet also 50 mg des Stoffes je Kilogramm Probe (= 0,005 %). Bei Flüssigkeiten und Eluaten steht stattdessen mg/l (pro Liter).
Was heißt „nicht nachweisbar" oder „< Nachweisgrenze" im Befund? Der Stoff lag unter der kleinsten Menge, die das Verfahren sicher erkennen kann. Das bedeutet nicht zwingend, dass gar nichts vorhanden ist, sondern nur, dass unterhalb dieser Schwelle keine belastbare Aussage möglich ist. Die konkrete Nachweisgrenze hängt vom Verfahren und der Probe ab und ist im Bericht angegeben.
Was ist der Unterschied zwischen Nachweisgrenze und Bestimmungsgrenze? Die Nachweisgrenze sagt qualitativ, ob ein Stoff überhaupt vorhanden ist. Die Bestimmungsgrenze sagt, ab welcher Konzentration ein zuverlässiger Zahlenwert (Menge) angegeben werden kann. Die Bestimmungsgrenze liegt immer oberhalb der Nachweisgrenze – beide sind in der DIN 32645 definiert.
Was ist ein Summenwert, zum Beispiel „Summe PAK16"? PAK werden meist als 16 EPA-Einzelstoffe gemessen und zu einem Summenwert addiert. Der Bericht zeigt oft beides: die Einzelwerte, den Summenwert und die Leitsubstanz Benzo[a]pyren. Für die Einordnung zählt nicht nur die Summe, sondern auch, welche Einzelstoffe – vor allem Benzo[a]pyren – erhöht sind.
Ab welchem PAK-Wert gilt ein Material als bedenklich? Leitsubstanz ist Benzo[a]pyren. Ab 50 mg/kg gilt ein Material nach TRGS 905/551 als krebserzeugend, ab sehr hohen Gehalten (Größenordnung 1.000 mg/kg, TRGS 906) greifen strengere Vorgaben. Ob ein Befund im Einzelfall relevant ist, hängt aber von Material, Nutzung und Rechtsbereich ab – das ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.