Informationsbeitrag – keine Beratung

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.

Asbestrohre erkennen: Fallrohre aus Asbestzement prüfen lassen

Graue, zementartige Rohre an der Fassade, im Keller oder im Garten werfen bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern älterer Häuser dieselbe Frage auf: Ist das ein Asbestrohr? Dieser Ratgeber ordnet ein, welche Rohre aus Asbestzement bestehen können, welche Rolle das Baujahr spielt, was an solchen Bauteilen nicht erlaubt ist und wie eine Laboranalyse die Frage klärt.

Welche Rohre aus Asbestzement sein können

Das Umweltbundesamt nennt Fallrohre ausdrücklich unter den Asbestzementprodukten, neben Dach- und Fassadenplatten und Blumenkästen. In solchen Produkten ist der Asbest nach Angaben des Umweltbundesamts fest im Produkt eingebunden; der Asbestanteil beträgt etwa 10 bis 15 Prozent bei einer Dichte von mindestens 1.400 kg/m³.

Mehr zu Asbestzement allgemein — Platten, Fassaden, Dächer — steht im Ratgeber Eternit und Asbestzement prüfen lassen. Um Asbest in Rohr-Dämmungen geht es dagegen im Ratgeber Rohrisolierung und Spritzasbest; das ist ein anderes Material als ein Rohr aus Asbestzement.

Erkennen: was das Aussehen sagt und was nicht

Ein graues Faserzementrohr kann aus Asbestzement bestehen, aber auch aus einem späteren, asbestfreien Material. Farbe, Oberfläche und Form allein entscheiden die Frage nicht. Hinweise liefern vor allem zwei Dinge:

  • Das Baujahr. Seit dem 31. Oktober 1993 sind in Deutschland Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Wurde mit dem Bau eines Objekts nach diesem Stichtag begonnen, kann nach § 11a der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist; für bestimmte asbesthaltige Produkte galten allerdings abweichende Übergangsfristen. Mehr dazu im Ratgeber Asbest und das Baujahr.
  • Die Bau- und Nutzungsgeschichte. Wurde ein Rohr später ersetzt, zählt das Jahr des Einbaus, nicht das Baujahr des Hauses. Unterlagen, Rechnungen oder Angaben der Vorbesitzer helfen hier weiter.

Sicher klärt die Frage erst ein Laborbefund an einer Materialprobe.

Was an Asbestzement-Rohren nicht erlaubt ist

Nach § 11 der Gefahrstoffverordnung sind Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in oder an baulichen Anlagen verboten. Ausgenommen sind unter anderem Abbrucharbeiten, bestimmte Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Tätigkeiten zu Analyse-, Mess- und Prüfzwecken.

Diese Verbote und Ausnahmen gelten auch für private Haushalte. Führen sie zulässige Tätigkeiten aus, sind sie verpflichtet, die Entstehung, Freisetzung und Ausbreitung von Asbestfasern und potenziell asbestfaserhaltigem Staub so weit wie möglich zu verhindern und im Übrigen zu minimieren.

Wer Arbeiten am Haus beauftragt, hat dem ausführenden Unternehmen nach § 5a der Gefahrstoffverordnung vor Beginn alle vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen; auch das gilt für private Haushalte. Ein Laborbefund zu einem verdächtigen Rohr ist eine solche Information.

Muss ein Asbestzement-Rohr entfernt werden?

Für Asbestzementprodukte besteht nach Angaben des Umweltbundesamts kein generelles Sanierungsgebot. Ob Bauteile entfernt werden müssen, ergibt sich aus der Bewertung ihres baulichen und technischen Zustands. Diese Bewertung im Einzelfall ist Sache einer Fachperson; ein Laborbefund klärt nur, ob Asbest im Material enthalten ist. Wie eine Sanierung abläuft, beschreibt der Ratgeber Asbestsanierung: Ablauf.

Entsorgung: Abfallschlüssel und Nachweise

Die Abfallverzeichnis-Verordnung führt für asbesthaltige Baustoffe den Abfallschlüssel 17 06 05* „asbesthaltige Baustoffe“. Das Sternchen bedeutet nach § 3 der Abfallverzeichnis-Verordnung, dass die Abfallart gefährlich im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist.

Für gefährliche Abfälle gelten Nachweispflichten; nach § 50 Abs. 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes allerdings nicht für private Haushaltungen. Mehr dazu im Ratgeber Asbest entsorgen als Privatperson.

Rohr prüfen lassen: was die Asbest-Analyse leistet

Die Asbest-Analyse untersucht feste Baustoffe nach VDI 3866 Blatt 5 mit einer Nachweisgrenze von 1 %. Das Ergebnis ist ein qualitativer Befund: Asbest nachweisbar oder im Rahmen der Nachweisgrenze nicht nachweisbar. VDI 3866 Blatt 5 legt dafür ein rasterelektronenmikroskopisches Verfahren fest.

Für die Probe gilt:

  • Die Probe entnehmen Kundinnen und Kunden selbst nach Anleitung; Schadstoffalarm.de bietet keinen Vor-Ort-Service an.
  • Geeignet sind kompakte Materialstücke. Laut Produktbeschreibung wird bei der Entnahme Staub vermieden, das Material angefeuchtet, nicht gebrochen oder geschliffen und doppelt und dicht verpackt.
  • Für die Asbest-Analyse wird kein Versand-Kit angeboten, weil bei Asbestverdacht andere Sorgfaltsanforderungen an die Entnahme gelten.

Wer unsicher ist, ob sich an einem Rohr eine Probe ohne Staub entnehmen lässt, überlässt die Entnahme einer Fachfirma. Allgemeine Hinweise zum Einsenden stehen im Ratgeber Materialprobe entnehmen und einschicken.

Wichtig zur Einordnung: Das Ergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe, nicht auf alle Rohre im Haus. Sie erhalten das Laborergebnis mit Einstufung und PDF-Bericht, aber kein Sachverständigengutachten und keine Sanierungsplanung.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich ein Asbestrohr? Am Aussehen allein nicht sicher. Hinweise geben das Baujahr des Hauses oder das Jahr, in dem das Rohr eingebaut wurde, sowie die Bau- und Nutzungsgeschichte. Klarheit bringt ein Laborbefund an einer Materialprobe.

Sind Fallrohre aus Asbestzement typisch? Das Umweltbundesamt nennt Fallrohre ausdrücklich unter den Asbestzementprodukten, neben Dach- und Fassadenplatten und Blumenkästen.

Wie viel Asbest steckt in Asbestzement? Nach Angaben des Umweltbundesamts beträgt der Asbestanteil etwa 10 bis 15 Prozent; der Asbest ist fest im Produkt eingebunden.

Kann ein Haus mit Baujahr nach 1993 Asbestrohre haben? Wurde mit dem Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen, kann nach der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Für bestimmte Produkte galten abweichende Übergangsfristen, und ältere Bauteile können auch später eingebaut worden sein.

Muss ich ein Asbestzement-Fallrohr austauschen? Ein generelles Sanierungsgebot für Asbestzementprodukte besteht nach Angaben des Umweltbundesamts nicht. Ob ein Bauteil entfernt werden muss, ergibt sich aus der Bewertung seines Zustands durch eine Fachperson.

Darf ich ein Asbestrohr selbst absägen oder anbohren? Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sind nach § 11 der Gefahrstoffverordnung verboten, mit bestimmten Ausnahmen, und das gilt auch für private Haushalte. Wer zulässige Tätigkeiten ausführt, muss die Freisetzung von Asbestfasern so weit wie möglich verhindern.

Wie wird ein Asbestrohr entsorgt? Asbesthaltige Baustoffe tragen den Abfallschlüssel 17 06 05* und gelten damit als gefährlicher Abfall. Die Nachweispflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten nicht für private Haushaltungen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.