Informationsbeitrag – keine Beratung

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.

Asbest-Analyse: Welche Materialproben sich eignen und welche nicht

Bevor Sie eine Asbest-Analyse bestellen, lohnt eine Frage: Passt das Verfahren überhaupt zu meinem Material? Eine Analyse beantwortet nur die Frage, für die sie ausgelegt ist. Bei Asbest hängt das vor allem an der Nachweisgrenze. Dieser Beitrag zeigt, welche Proben sich für die Asbest-Analyse von Schadstoffalarm.de eignen, welche nicht und warum.

Das Verfahren: VDI 3866 Blatt 5 mit 1 % Nachweisgrenze

Die Asbest-Analyse untersucht feste Baustoffe nach VDI 3866 Blatt 5 mit einer Nachweisgrenze von 1 %. Sie liefert einen qualitativen Befund: Asbest nachweisbar oder im Rahmen der Nachweisgrenze nicht nachweisbar.

VDI 3866 Blatt 5 legt ein rasterelektronenmikroskopisches Verfahren zum qualitativen Nachweis von Asbest in technischen Produkten fest, deren Asbestmassenanteil mindestens 1 % beträgt. Daraus folgt die wichtigste Regel für die Auswahl der Probe: Das Verfahren passt zu Materialien, in denen Asbest, wenn er enthalten ist, in einem Anteil ab 1 % zu erwarten ist.

Gut geeignet: Faserzement und alte Bodenbeläge

Für die Asbest-Analyse eignen sich kompakte Materialstücke. Zwei typische Gruppen aus den Angaben des Umweltbundesamts:

  • Asbestzement: Bei Asbestzementprodukten wie Dach- und Fassadenplatten, Blumenkästen oder Fallrohren ist der Asbest fest im Produkt eingebunden. Der Asbestanteil beträgt etwa 10 bis 15 Prozent bei einer Dichte von mindestens 1.400 kg/m³.
  • Alte Bodenbeläge und ihr Kleber: Vinyl-Asbest-Fliesen (Floor-Flex- oder Flex-Platten) enthalten etwa 15 Prozent fest gebundenen Asbest. Die häufig verwendeten schwarzbraunen Bitumenkleber können ebenfalls asbesthaltig sein.

In beiden Fällen liegt ein möglicher Asbestanteil deutlich über der Nachweisgrenze von 1 %. Hintergrund zu den einzelnen Materialien geben die Ratgeber Eternit und Asbestzement prüfen lassen, Asbest-Wellplatten auf dem Dach und Asbest im Bodenbelag.

Nicht geeignet: Putz, Spachtelmasse und Fliesenkleber

Die Asbest-Analyse von Schadstoffalarm.de ist nicht für Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber geeignet, weil Asbest darin oft unter 1 % liegt. Ein Befund „nicht nachweisbar“ wäre bei diesen Materialien deshalb keine verlässliche Aussage. Dafür braucht es ein Verfahren mit deutlich niedrigerer Nachweisgrenze (VDI 3866 Blatt 5, Anhang B), das derzeit nicht angeboten wird.

Wenn Ihre Frage einem Putz, einer Spachtelmasse oder einem Fliesenkleber gilt, ist diese Analyse also nicht der passende Weg. Was über Asbest in diesen Materialien bekannt ist, erklärt der Ratgeber Asbest in Putz, Spachtelmasse und Fliesenkleber.

Das Baujahr als erster Anhaltspunkt

Seit dem 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Wurde mit dem Bau eines Objekts nach diesem Tag begonnen, kann nach § 11a Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist; für bestimmte asbesthaltige Produkte galten abweichende Übergangsfristen. Mehr dazu im Ratgeber Asbest und das Baualter.

Die Probe entnehmen und verpacken

Die Probe entnehmen Sie selbst mit haushaltsüblichen Mitteln nach Anleitung; Schadstoffalarm.de bietet keinen Vor-Ort-Service und keine Probenahme durch Sachverständige an. Laut Produktbeschreibung gilt für die Asbest-Probe:

  • kompakte Materialstücke statt Krümel oder Staub,
  • bei der Entnahme Staub vermeiden und das Material anfeuchten,
  • nicht brechen oder schleifen,
  • doppelt und dicht verpacken.

Für die Analyse werden etwa 2 bis 3 Esslöffel (rund 20 g) des Materials benötigt, verpackt in einem dichten, verschließbaren Beutel. Für die Asbest-Analyse wird kein Versand-Kit angeboten, weil bei Asbestverdacht andere Sorgfaltsanforderungen an die Entnahme gelten.

Die Gefahrstoffverordnung gilt dabei auch für private Haushalte: Führen sie zulässige Tätigkeiten aus, sind sie verpflichtet, die Entstehung, Freisetzung und Ausbreitung von Asbestfasern und potenziell asbestfaserhaltigem Staub so weit wie möglich zu verhindern und im Übrigen zu minimieren. Den allgemeinen Ablauf beschreibt der Ratgeber Materialprobe entnehmen und einschicken.

Was das Ergebnis aussagt und was nicht

  • Das Ergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe, nicht auf das gesamte Bauteil oder Gebäude.
  • Sie erhalten das Laborergebnis mit Einstufung und PDF-Bericht, aber kein Sachverständigengutachten, keine Beratung und keine Sanierungsplanung.

Wie ein Befund zu lesen ist, erklärt der Ratgeber Asbest-Befund lesen.

Häufige Fragen

Für welche Materialien eignet sich die Asbest-Analyse? Für kompakte Materialstücke fester Baustoffe, etwa Platten aus Asbestzement oder alte Bodenbeläge und deren Kleber. Maßgeblich ist, dass ein möglicher Asbestanteil über der Nachweisgrenze von 1 % liegt.

Kann ich Putz oder Fliesenkleber mit der Asbest-Analyse prüfen lassen? Nein. Für Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber ist die Analyse nicht geeignet, weil Asbest darin oft unter 1 % liegt. Dafür braucht es ein Verfahren mit deutlich niedrigerer Nachweisgrenze, das derzeit nicht angeboten wird.

Sagt die Asbest-Analyse, wie viel Asbest enthalten ist? Nein. Sie liefert einen qualitativen Befund: Asbest nachweisbar oder im Rahmen der Nachweisgrenze von 1 % nicht nachweisbar.

Gibt es für die Asbest-Analyse ein Versand-Kit? Nein. Für die Asbest-Analyse wird kein Versand-Kit angeboten, weil bei Asbestverdacht andere Sorgfaltsanforderungen an die Entnahme gelten.

Wie viel Material brauche ich? Etwa 2 bis 3 Esslöffel (rund 20 g), als kompakte Stücke, doppelt und dicht verpackt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.