Informationsbeitrag – keine Beratung

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.

Abfallschlüssel mit Sternchen: Was gefährlicher Bauabfall bedeutet

Bei Renovierung und Rückbau fällt Bauschutt an, und spätestens bei der Entsorgung taucht eine sechsstellige Nummer auf: der Abfallschlüssel. Manche dieser Schlüssel tragen ein Sternchen. Dieser Beitrag erklärt, was das Sternchen bedeutet, welche Schlüssel bei teer- und asbesthaltigen Baustoffen eine Rolle spielen und wo eine Analyse weiterhilft.

Was das Sternchen bedeutet

Grundlage ist die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Abfallarten, deren Abfallschlüssel im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen (*) versehen ist, sind nach § 3 Abs. 1 AVV gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das Sternchen ist also kein Detail der Schreibweise, sondern entscheidet über die Einstufung als gefährlicher Abfall.

Beispiel Teer und Bitumen: die Gruppe 17 03

Für schwarze Massen wie Kleber, Dachpappe oder Abdichtungen nennt die AVV in der Gruppe 17 03 drei Schlüssel:

  • 17 03 01* „kohlenteerhaltige Bitumengemische“ – mit Sternchen
  • 17 03 02 „Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen“ – ohne Sternchen
  • 17 03 03* „Kohlenteer und teerhaltige Produkte“ – mit Sternchen

Der Unterschied liegt im Material: Bitumen und Teer sind verschiedene Stoffe, auch wenn sie ähnlich aussehen. Warum das so ist und wie man sie unterscheidet, erklärt der Ratgeber Schwarzer Kleber: Bitumen oder Teer?. Mehr zur Entsorgung steht unter PAK-haltige Bauabfälle entsorgen.

Beispiel Asbest: die Gruppe 17 06

Für asbesthaltige Bauabfälle führt die AVV in der Gruppe 17 06 zwei Schlüssel, beide mit Sternchen:

  • 17 06 01* „Dämmmaterial, das Asbest enthält“
  • 17 06 05* „asbesthaltige Baustoffe“

Was Privatpersonen bei Asbest grundsätzlich beachten müssen, fasst der Ratgeber Asbest entsorgen zusammen.

Getrennt sammeln

Unabhängig vom Sternchen gilt für Bau- und Abbruchabfälle eine Trennpflicht. Nach § 8 Abs. 1 der Gewerbeabfallverordnung haben Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen zehn Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, darunter Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.

Nachweise bei gefährlichen Abfällen

Für gefährliche Abfälle kommen Nachweise hinzu. Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen haben nach § 50 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die ordnungsgemäße Entsorgung gegenüber der zuständigen Behörde und untereinander nachzuweisen. Diese Nachweispflichten gelten nach § 50 Abs. 4 nicht für private Haushaltungen.

Welche Regeln im Einzelfall greifen und wie die Annahme vor Ort geregelt ist, klären Sie am besten mit dem Entsorger oder der zuständigen Behörde.

Wo eine Analyse hilft

Ob ein Material unter einen Schlüssel mit oder ohne Sternchen fällt, hängt davon ab, was darin steckt. Mit bloßem Auge lässt sich das oft nicht sagen. Eine Laboranalyse liefert dafür eine Grundlage:

  • Die PAK-Analyse bestimmt die 16 polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe der EPA-Liste und weist die Einzelwerte aller 16 Verbindungen sowie den Summenwert aus.
  • Die Asbest-Analyse untersucht feste Baustoffe nach VDI 3866 Blatt 5 mit einer Nachweisgrenze von 1 % und liefert einen qualitativen Befund: Asbest nachweisbar oder im Rahmen der Nachweisgrenze nicht nachweisbar.

Zwei Grenzen gehören dazu: Das Ergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe, nicht auf das gesamte Bauteil oder Gebäude. Und Sie erhalten ein Laborergebnis mit Einstufung und PDF-Bericht, aber kein Sachverständigengutachten und keine Beratung zur Entsorgung. Wie eine Probe entnommen wird, zeigt Materialprobe entnehmen und einschicken.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Sternchen am Abfallschlüssel? Abfallarten mit Sternchen sind nach § 3 Abs. 1 der Abfallverzeichnis-Verordnung gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Welcher Abfallschlüssel gilt für teerhaltigen Kleber oder Dachpappe? Die AVV nennt 17 03 01* für kohlenteerhaltige Bitumengemische und 17 03 03* für Kohlenteer und teerhaltige Produkte. Bitumengemische ohne Teer fallen unter 17 03 02, ohne Sternchen. Welcher Schlüssel passt, hängt vom Material ab.

Welche Abfallschlüssel gibt es für Asbest? 17 06 01* für Dämmmaterial, das Asbest enthält, und 17 06 05* für asbesthaltige Baustoffe. Beide tragen ein Sternchen.

Muss ich als Privatperson Entsorgungsnachweise führen? Die Nachweispflichten nach § 50 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten nach Abs. 4 nicht für private Haushaltungen. Wie die Annahme vor Ort geregelt ist, sagt Ihnen der Entsorger.

Bestimmt die Analyse meinen Abfallschlüssel? Nein. Die Analyse liefert Messwerte bzw. einen Befund zur eingesandten Probe – eine Grundlage für das Gespräch mit dem Entsorger, aber kein Sachverständigengutachten und keine Beratung zur Entsorgung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.