Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.
PAK in Gummigranulat und auf Spielplätzen: Risiko und Untersuchung
Das schwarze Gummigranulat auf Spielplätzen, unter Fallschutzbelägen und als Einstreu in Kunstrasenplätzen wird häufig aus recycelten Altreifen hergestellt – und Altreifen können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Die kurze Antwort vorweg: Nach der Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aus dem Jahr 2017 sind die gemessenen PAK-Gehalte in solchem Recycling-Granulat niedrig und das langfristige Krebsrisiko für Nutzer als sehr gering einzustufen. Seit August 2022 gilt zusätzlich ein deutlich strengerer EU-Grenzwert. Bei Altbeständen, die vor dieser Neuregelung verbaut wurden, oder bei Material unbekannter Herkunft kann jedoch eine Restunsicherheit bleiben – und die lässt sich weder am Aussehen noch am Geruch klären, sondern nur durch eine Laboranalyse einer Materialprobe. Dieser Ratgeber erklärt, woher die PAK stammen, welche Grenzwerte gelten und wann eine Untersuchung sinnvoll sein kann.
Woraus Gummigranulat besteht – und woher die PAK kommen
Gummigranulat und Gummi-Mulch für Fallschutzflächen, als Kunstrasen-Einstreu und in elastischen Bodenbelägen werden häufig aus recycelten Altreifen (englisch End-of-Life Tyres, ELT) hergestellt. In der Regel handelt es sich dabei um SBR-Granulat aus Styrol-Butadien-Kautschuk, also dem Material klassischer Fahrzeugreifen.
Die PAK im Granulat sind kein zufälliger Verschmutzungseffekt, sondern stammen vor allem aus zwei Bestandteilen des ursprünglichen Reifengummis: den Weichmacher- beziehungsweise Streckölen und dem Ruß (Carbon Black), die dem Gummi bei der Produktion zugesetzt wurden. PAK entstehen ganz allgemein bei der unvollständigen Verbrennung oder Pyrolyse organischer Stoffe – und über diese Ausgangsmaterialien gelangen sie in das Reifengummi und damit später in das daraus gewonnene Granulat. Ältere Reifenchargen können dabei höhere PAK-Anteile enthalten als neuere, weil sich die zulässige Zusammensetzung der Strecköle über die Jahre verschärft hat.
Wo Recycling-Gummigranulat verbaut wird
In der Praxis begegnet einem das Material an mehreren Stellen des öffentlichen und privaten Raums:
- als Fallschutz unter Spielgeräten, häufig als loser Gummi-Mulch oder als verklebter, elastischer Belag,
- als Einstreugranulat in Kunstrasen-Sportplätzen, wo es zwischen die Kunststoffhalme eingebracht wird,
- als elastische Bodenbeläge auf Spiel- und Sportflächen.
Gerade die lose Verwendung – als Schüttung auf Spielplätzen oder als Einstreu im Sportbereich – steht im Fokus der jüngeren europäischen Regulierung, weil hier ein direkter Kontakt und ein Austrag in die Umwelt möglich sind.
Der EU-Grenzwert von 20 mg/kg: Verordnung (EU) 2021/1199
Seit dem 10. August 2022 gilt EU-weit die Verordnung (EU) 2021/1199 der Kommission (vom 20. Juli 2021), die Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ergänzt. Kernaussage: Granulate oder Mulche, die als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen und im Sportbereich eingesetzt werden, dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Summe von acht PAK mehr als 20 mg/kg (entsprechend 0,002 Gewichtsprozent) beträgt.
Diese acht PAK sind nach Anhang VI der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugend der Kategorie 1B eingestuft. Dazu zählen unter anderem Benzo(a)pyren, Benzo(e)pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(j)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen und Dibenzo(a,h)anthracen. Als Leitparameter für die Bewertung von PAK-Gemischen dient dabei häufig Benzo(a)pyren. Ergänzend gilt: In Verkehr gebrachte Granulate und Mulche müssen chargenweise gekennzeichnet werden, damit sich die Herkunft nachvollziehen lässt.
Zur Einordnung, wie einschneidend dieser Wert ist: Vor der Neuregelung orientierten sich Bewertungen an den deutlich höheren Werten des früheren REACH-Eintrags 28, teils bei 100 mg/kg oder sogar 1.000 mg/kg. Die produktspezifische Grenze von 20 mg/kg für Einstreugranulat ist damit erheblich strenger als das, was zuvor als Maßstab galt.
Verbraucherprodukte mit Körperkontakt: Eintrag 50 in Anhang XVII
Von der 20-mg/kg-Regel für loses Granulat zu unterscheiden ist eine ältere, separate Beschränkung für Fertigprodukte. Nach Eintrag 50 in Anhang XVII REACH (in Kraft seit dem 27. Dezember 2015) gilt für Verbraucher-Erzeugnisse aus Gummi oder Kunststoff mit längerem Haut- oder Mundkontakt ein Grenzwert von maximal 1 mg/kg je einzelnem der acht relevanten PAK. Für Spielzeug und Babyartikel ist der Wert mit 0,5 mg/kg noch strenger.
Wichtig für das richtige Verständnis: Diese niedrigeren Werte gelten für Fertigprodukte mit Körperkontakt – nicht für loses Einstreugranulat. Für die klassische Schüttung auf Spielplatz oder Kunstrasen greift die 20-mg/kg-Regel aus der Verordnung (EU) 2021/1199. Welcher Maßstab im Einzelfall anzulegen ist, hängt also davon ab, ob es sich um ein festes Erzeugnis oder um loses Füllmaterial handelt.
Wie hoch ist das Risiko wirklich? Die ECHA-Bewertung
Die Zahlen sollten nicht ohne Einordnung stehen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kam in ihrer Bewertung 2017 zu dem Ergebnis, dass die gemessenen PAK-Konzentrationen in Recycling-Gummigranulat niedrig sind und das langfristige Krebsrisiko für Spielerinnen, Spieler und Beschäftigte als sehr gering einzustufen ist. Die ECHA sah auf dieser Grundlage keinen Anlass, vom Sport auf entsprechenden Kunstrasenplätzen abzuraten.
Zugleich empfahl die Agentur, die Grenzwerte vorsorglich abzusenken – und genau diese Empfehlung mündete in die 2022 wirksam gewordene Verordnung (EU) 2021/1199. Für die Praxis bedeutet das: Bei modernen, regelkonform in Verkehr gebrachten Materialien ist von einer geringen Belastung auszugehen. Eine Restunsicherheit betrifft in der Regel vor allem ältere Flächen, deren Granulat aus einer Zeit vor den heutigen Anforderungen stammt.
Warum Alter und Herkunft entscheidend sind
Ob ein Verdacht überhaupt begründet ist, hängt üblicherweise weniger vom einzelnen Krümel als von der Vorgeschichte der Fläche ab. Eine Materialanalyse kann besonders in diesen Situationen sinnvoll sein:
- bei Altbeständen, die vor dem Inkrafttreten des Grenzwerts (also vor August 2022) verbaut wurden,
- bei unbekannter Herkunft des Granulats, etwa wenn keine Chargenkennzeichnung oder Dokumentation vorliegt,
- vor einer Sanierung, einem Umbau oder einer Neubelegung einer Fläche,
- zur korrekten Entsorgungseinstufung von ausgebautem Material.
Gerade der letzte Punkt ist praxisrelevant: Wird eine Fläche zurückgebaut, entscheidet der tatsächliche PAK-Gehalt darüber, ob das ausgebaute Granulat als gewöhnlicher oder als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Diese Frage lässt sich nicht abschätzen, sondern nur durch eine Messung beantworten.
Nicht am Geruch erkennbar – wann eine Materialanalyse sinnvoll ist
Ein häufiges Missverständnis: Man könne eine Belastung „sehen" oder „riechen". Das trifft nicht zu. Weder Farbe noch Aussehen des Granulats sind ein verlässlicher Indikator. Ein teerig-bituminöser Geruch kann ein Hinweis sein, ist aber kein Beweis – und sein Fehlen keine Entwarnung. Sicherheit über den PAK-Gehalt gibt ausschließlich eine Laboranalyse einer Materialprobe (Feststoffprobe).
PAK gelten teils als krebserzeugend, erbgutverändernd und reproduktionstoxisch, weshalb bei begründetem Verdacht eine belastbare Zahl an die Stelle einer bloßen Vermutung treten sollte. Die analytische Bestimmung von PAK in Feststoffen erfolgt üblicherweise gaschromatografisch, etwa in Anlehnung an DIN ISO 18287 (PAK in Feststoffen mittels GC-MS). Eine solche Untersuchung liefert eine überprüfbare Grundlage für die Entscheidung, ob eine Fläche unbedenklich ist, saniert oder wie ihr Aushub entsorgt werden sollte.
Mikroplastik: ein zweiter, umweltrechtlicher Grund
Neben dem Gesundheitsaspekt gibt es einen weiteren, davon unabhängigen Grund, der gegen loses Kunststoff- und Gummigranulat spricht: die EU-Mikroplastik-Beschränkung (Verordnung (EU) 2023/2055). Sie verbietet das Inverkehrbringen von losem Einstreugranulat für Kunstrasen nach einer Übergangsfrist ab Oktober 2031. Dabei geht es um den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt und nicht unmittelbar um die gesundheitliche PAK-Bewertung. Für Betreiber von Sportanlagen ist dieser Aspekt vor allem bei langfristigen Investitionsentscheidungen relevant – er ändert aber nichts an der separaten Frage, ob ein konkretes Material die PAK-Grenze einhält.
Was eine PAK-Analyse der Materialprobe leistet
Der Kern bleibt einfach: Weder das Alter allein noch der Geruch liefern eine belastbare Zahl – erst die Laboruntersuchung einer Materialprobe zeigt, ob und wie stark ein Granulat mit PAK belastet ist. Für einen konkreten Verdachtsfall bei Gummigranulat oder Fallschutz passt die PAK-Analyse: Sie bestellen online, entnehmen eine kleine Materialprobe, senden sie per Post ein, die Auswertung erfolgt in einem Partnerlabor (teils DAkkS-akkreditiert), und Sie erhalten eine verständliche Bewertung im Kundenportal.
Zur Ehrlichkeit gehört: Der Betreiber (GUNICO Crown UG, Büttelborn) ist selbst nicht akkreditiert, und nicht jedes Verfahren ist DAkkS-akkreditiert. Die Aussagekraft des Ergebnisses hängt außerdem von einer fachgerechten Probenahme ab. Ehrlich abzugrenzen ist auch, was aktuell nicht zum Angebot gehört: Neben PAK bieten wir derzeit nur Asbest, Kationen (ICP-MS) sowie Chlorid (als Eluat und Feststoff) an. Parameter wie PCB, KMF/Mineralwolle, Schwermetalle und Radon gehören derzeit nicht dazu; wer solche Untersuchungen benötigt, ist bei einem darauf spezialisierten Prüflabor richtig. Ergibt sich beim Rückbau zusätzlich ein Asbestverdacht, sollte die Probenahme wegen der Gefahr einer Faserfreisetzung üblicherweise einer Fachfirma überlassen werden.
Häufige Fragen
Ist Gummigranulat auf Spielplätzen und Kunstrasen gefährlich? Nach Einschätzung der EU-Chemikalienagentur ECHA (2017) ist das langfristige Gesundheitsrisiko durch PAK in Recycling-Gummigranulat für Nutzer sehr gering. Seit August 2022 gilt zusätzlich ein strenger EU-Grenzwert von 20 mg/kg. Bei Altbeständen aus der Zeit davor kann jedoch eine Restunsicherheit bestehen – Gewissheit gibt nur eine Materialanalyse.
Welcher PAK-Grenzwert gilt für Einstreugranulat und Fallschutz-Mulch? Seit dem 10. August 2022 gilt nach Verordnung (EU) 2021/1199 (Anhang XVII REACH) ein Grenzwert von 20 mg/kg für die Summe von acht krebserzeugenden PAK in Granulaten und Mulchen, die als Einstreu auf Kunstrasen oder lose auf Spielplätzen und im Sportbereich verwendet werden.
Woher kommen die PAK im Reifengranulat? Das Granulat wird überwiegend aus recycelten Altreifen (SBR-Gummi) hergestellt. Die PAK stammen aus den Weichmacher- und Streckölen sowie dem Ruß, die dem Reifengummi bei der Produktion zugesetzt wurden. Ältere Reifenchargen können höhere PAK-Anteile enthalten als neuere.
Kann man PAK-belastetes Granulat mit bloßem Auge erkennen? Nein. Weder Farbe noch Aussehen sind ein verlässlicher Indikator. Ein teerig-bituminöser Geruch kann ein Hinweis sein, ist aber kein Beweis. Sicherheit bringt ausschließlich eine Laboranalyse einer Materialprobe (Feststoff).
Wann ist eine Materialanalyse sinnvoll? Vor allem bei Altbeständen, die vor August 2022 verbaut wurden, bei unbekannter Herkunft des Materials, vor Sanierung, Umbau oder Neubelegung einer Fläche sowie für die korrekte Entsorgungseinstufung von ausgebautem Granulat. Eine PAK-Feststoffanalyse schafft dafür eine belastbare Grundlage.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.