Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und dem besseren Verstaendnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prueflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse moeglich.
Gebäudeschadstoffe im Überblick: die wichtigsten Stoffgruppen
Der Begriff Gebäudeschadstoffe fasst gesundheits- oder umweltrelevante Stoffe zusammen, die in Bauteilen und Baustoffen stecken oder aus dem Untergrund in ein Gebäude eindringen. Die wichtigsten Gruppen sind Asbest, PAK/Teer, PCB, künstliche Mineralfasern (KMF), Schwermetalle, Formaldehyd, Schimmel und Radon. Ein Leitgedanke gilt über alle Gruppen hinweg: Ob ein verdächtiger Baustoff tatsächlich belastet ist, lässt sich mit blossem Auge fast nie sicher entscheiden. Erst eine Labor- oder Vor-Ort-Messung schafft Klarheit. Dieser Überblicksartikel ordnet die Stoffgruppen kurz ein und verweist auf die passenden Detail-Ratgeber.
Ein Grundsatz vorab: das Baujahr als erster Hinweis
Der verlässlichste Vorab-Hinweis ist das Baujahr. Viele der genannten Stoffe wurden bis in die 1990er-Jahre verbaut, einzelne sogar noch bis um das Jahr 2000. Ein Gebäude aus dieser Zeit ist deshalb kein Beweis für eine Belastung, wohl aber ein Anlass, genauer hinzusehen. Farbe, Geruch und Konsistenz liefern höchstens einen Verdacht; sicher unterscheiden lässt sich das in der Regel nur durch eine Analyse – bei Feststoffen im Labor über eine eingesandte Materialprobe, bei Radon und Formaldehyd über eine Raumluftmessung und bei Schimmel über eine Befundaufnahme vor Ort. Wer die Bauepoche systematisch einordnen möchte, findet in der Schadstoff-Checkliste nach Baujahr eine Orientierung.
Asbest
Asbest ist der bekannteste Gebäudeschadstoff. In Deutschland sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung seit Oktober 1993 verboten, EU-weit seit 2005; für Spritzasbest galt in Deutschland schon ab 1979 ein Verbot. Als Faustregel gilt daher: Ein Gebäude, das vor 1993 errichtet oder saniert wurde, steht grundsätzlich unter Asbestverdacht. Rechtlich gilt ein Baustoff ab 0,1 Massenprozent als asbesthaltig (Gefahrstoffverordnung/TRGS). Für die Faserkonzentration in der Atemluft gibt es dagegen keine als unbedenklich geltende Schwelle: Eingeatmete Fasern können Asbestose, Lungenkrebs und das Mesotheliom auslösen, wobei die Latenzzeit typischerweise 15 bis 40 Jahre beträgt.
Entscheidend ist das Risiko der Faserfreisetzung. Fest gebundener, unbeschädigter Asbest – etwa intakter Asbestzement – gibt im Alltag in der Regel kaum Fasern ab. Kritisch wird es bei der Bearbeitung: Bohren, Schleifen, Aufstemmen oder Abbruch setzen Fasern frei. Aus diesem Grund ist es üblicherweise sinnvoll, die Probenahme und erst recht eine Sanierung asbestverdächtiger Materialien einer Fachfirma (TRGS 519) zu überlassen und nicht selbst trocken zu sägen oder zu brechen. Der Nachweis erfolgt mikroskopisch nach der Richtlinienreihe VDI 3866 (Blatt 5: REM/EDXA) für feste Materialproben beziehungsweise über VDI 3492 für Raumluftmessungen. Wichtig: Eine Materialprobe klärt den Baustoff, nicht die Raumluft. Mehr dazu im Detail-Ratgeber Asbest im Gebäude.
PAK und Teer
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) stammen im Gebäude fast immer aus Steinkohlenteer – etwa aus Teerklebern, Teer- und Dachpappe, Schwarzanstrichen oder Teerkork. Bewertet werden üblicherweise die 16 EPA-PAK mit der Leitsubstanz Benzo[a]pyren (BaP), die als krebserzeugend, erbgutverändernd und hautresorptiv gilt. Der Nachweis erfolgt per GC-MS nach DIN ISO 18287. Für die Bewertung ist die TRGS 551 massgeblich: Unterhalb von 50 mg/kg (bezogen auf BaP) gilt ein Material in der Regel als unauffällig, ab 50 mg/kg als teerhaltig und krebserzeugend – mit Schutz- und Entsorgungspflichten –, und oberhalb von rund 1.000 mg/kg als hoch belastet. Zur Grössenordnung: Reines Bitumen enthält etwa 60 mg/kg PAK, Steinkohlenteer dagegen bis zu rund 60.000 mg/kg. Die Details finden sich im Ratgeber PAK im Haus.
PCB
Polychlorierte Biphenyle (PCB) umfassen 209 sogenannte Kongenere. Verbaut wurden sie vor allem in den 1950er- bis 1970er-Jahren, etwa in dauerelastischen Fugenmassen, Anstrichen, Akustik- und Deckenplatten sowie in Kondensatoren. In Deutschland wurde die offene Anwendung 1978 verboten, ein umfassendes Verbot folgte am 14. Februar 1989. Die IARC stuft PCB in Gruppe 1 (krebserzeugend) ein, zusätzlich gelten sie als reproduktionstoxisch. Ein Material gilt ab 0,1 Gewichtsprozent (1.000 mg/kg) als PCB-haltig. Für die Innenraumluft galten lange 300 ng/m³ (Vorsorge) und 3.000 ng/m³ (Interventionswert); 2025 hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte deutlich strengere Werte veröffentlicht – Richtwert I bei 80 ng/m³, Richtwert II bei 800 ng/m³. PCB gehört aktuell nicht zu unserem Angebot – weiterführend informiert der Ratgeber PCB in Gebäuden.
KMF / Mineralwolle
Künstliche Mineralfasern (KMF) sind Glas-, Stein- und früher Schlackenwolle. Entscheidend ist das Einbaujahr: Seit dem 1. Juni 2000 darf nur noch biolösliche Mineralwolle in Verkehr gebracht werden; ältere, biobeständige Ware gilt als krebsverdächtig. Neuware trägt heute das RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle". Der Umgang mit Altmaterial ist in der TRGS 521 geregelt, der Nachweis erfolgt im Labor über die Rasterelektronenmikroskopie (REM/EDX). Kritisch sind Fasern mit der Geometrie der sogenannten WHO-Faser – ein gruppenübergreifendes Konzept für Asbest und KMF: Länge grösser als 5 Mikrometer, Durchmesser kleiner als 3 Mikrometer und ein Längen-zu-Durchmesser-Verhältnis über 3:1. Solche Fasern gelangen bis in die Lungenbläschen. KMF/Mineralwolle gehört aktuell nicht zu unserem Angebot; mehr dazu im Ratgeber KMF/Mineralwolle erkennen.
Schwermetalle
Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Arsen oder Zink werden im Boden nicht abgebaut, sondern reichern sich an – ein typisches Langzeitproblem. Die Bewertung im Boden richtet sich nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) mit gestaffelten Vorsorge- und Prüfwerten, die von Nutzung und Wirkungspfad abhängen (zum Beispiel Boden–Mensch). Bestimmt werden sie typischerweise per ICP-MS nach DIN EN ISO 17294-2 oder per ICP-OES nach DIN EN ISO 11885. Wichtig zur Abgrenzung: Die von uns angebotene Kationen-Analyse (ICP-MS) misst Haupt-Kationen wie Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium und Ammonium und ist keine toxikologische Schwermetallbewertung. Hintergründe bietet der Ratgeber Schwermetalle im Boden – diese Untersuchung selbst gehört derzeit nicht zu unserem Angebot.
Formaldehyd
Formaldehyd ist ein Reizgas, das vor allem aus Holzwerkstoffen (Span- und MDF-Platten, Leime), Möbeln und manchen Dämmstoffen ausgast. Der Richtwert I des Umweltbundesamts für die Innenraumluft liegt bei 0,1 mg/m³ (2016), der WHO-Leitwert ebenfalls bei 0,1 mg/m³. Die IARC stuft Formaldehyd seit 2004 als krebserzeugend für den Menschen ein, EU-rechtlich gilt seit 2016 die Einstufung Carc. 1B. Die Emissionsklasse E1 belegt die Konformität von Holzwerkstoffen mit der Chemikalien-Verbotsverordnung (Grenzwert 0,1 ppm; Prüfung nach DIN EN 717-1 beziehungsweise seit 2020 über DIN EN 16516). Formaldehyd wird über eine Raumluftmessung bestimmt, nicht über eine per Post eingesandte Materialprobe – schon deshalb passt es nicht zum Postversand-Modell und gehört aktuell nicht zu unserem Angebot.
Schimmel
Schimmelbefall im Innenraum hat praktisch immer eine Ursache: zu viel Feuchtigkeit durch Baumängel, Wasserschäden oder unzureichendes Lüften und Heizen. Der massgebliche Standard ist der UBA-Schimmelleitfaden 2017 („Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden"). In Deutschland gibt es keine gesundheitsbezogenen Grenzwerte für Schimmel in der Innenraumluft; bewertet wird über den sichtbaren beziehungsweise messbaren Befund und den Vergleich von Innen- und Aussenluft. Das individuelle Gesundheitsrisiko kann nur ärztlich beurteilt werden, da es von der persönlichen Disposition abhängt. Die Feststellung erfolgt meist visuell und mikrobiologisch vor Ort – ein Materialversand per Post ist dafür nicht das geeignete Verfahren, und Schimmel gehört aktuell nicht zu unserem Angebot.
Radon
Radon-222 ist ein natürliches, radioaktives Edelgas aus dem Zerfall von Uran-238 über Radium-226 im Untergrund – farb-, geruch- und geschmacklos. Es dringt über Risse und Leitungsdurchführungen im erdberührten Bereich ein, weshalb Keller und Erdgeschoss am stärksten betroffen sind. Nach dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs; laut einer Studie des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS, 2024) sind es in Deutschland rund 2.800 Lungenkrebs-Todesfälle pro Jahr. Der Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze (Strahlenschutzgesetz §§ 124/126, Grundlage EU-Richtlinie 2013/59/Euratom). Dieser Referenzwert ist ausdrücklich kein Grenzwert; die WHO empfiehlt sogar 100 Bq/m³. Gemessen wird mit passiven Exposimetern (Kernspurdetektoren) über einen langen Zeitraum, idealerweise 12 Monate, über beim BfS anerkannte Messstellen – nicht über eine Materialprobe. Radon gehört aktuell nicht zu unserem Angebot; mehr dazu im Ratgeber Radon im Haus.
Erst analysieren, dann sanieren
Über alle Stoffgruppen hinweg gilt eine sinnvolle Reihenfolge: erst analysieren, dann sanieren. Fest gebundene, intakte Materialien setzen im Alltag meist kaum Schadstoffe frei; kritisch wird es bei der Bearbeitung – beim Bohren, Schleifen, Aufstemmen oder Abbruch. Deshalb sollte der Verdacht vor jeder Renovierung oder jedem Rückbau abgeklärt werden. Radon und Schimmel wirken dagegen unabhängig von Bauarbeiten – über die Raumluft beziehungsweise über die Feuchte. Die Systematik dahinter erläutert der Ratgeber Erst analysieren, dann sanieren.
Was Schadstoffalarm.de untersucht – und was nicht
Zur Ehrlichkeit gehört eine klare Ansage, welche Parameter tatsächlich zum Angebot gehören. Schadstoffalarm.de (Betreiber: GUNICO Crown UG, Büttelborn) bietet aktuell Analysen für PAK, Asbest, Kationen (ICP-MS) und Chlorid (Eluat und Feststoff) an. Der Ablauf ist bei allen gleich: online bestellen, eine Materialprobe per Post einsenden und das Ergebnis verständlich aufbereitet im Kundenportal erhalten. Beim Chlorid wird das Eluat über die Elution nach DIN EN 12457 und die Ionenchromatografie (DIN EN ISO 10304) bestimmt, die Chlorid-Feststoffbestimmung erfolgt nach Lange.
Wichtig zur Einordnung: Der Betreiber selbst ist nicht akkreditiert. Die Auswertung erfolgt in externen, teils DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren – wobei nicht jedes Verfahren DAkkS-akkreditiert ist. Das hängt vom jeweiligen Labor und Verfahren ab; die Chlorid-Feststoffbestimmung nach Lange etwa ist nicht DAkkS-akkreditiert. Wir verwenden anerkannte Verfahren, stellen aber keine pauschale Akkreditierungsbehauptung auf.
Ebenso ehrlich ist der Hinweis, was aktuell nicht zu unserem Angebot gehört: Formaldehyd, Schimmel, PCB, KMF/Mineralwolle, klassische Schwermetalle und Radon lassen sich über Schadstoffalarm.de derzeit nicht untersuchen. Wer eines dieser Themen abklären möchte, wendet sich an spezialisierte, möglichst DAkkS-akkreditierte Labore, an Sachverständige oder – im Fall von Radon – an beim BfS anerkannte Messstellen. Weil das Baualter vor 1993 statistisch am häufigsten auf Asbest hindeutet, ist für einen konkreten Materialverdacht in dieser Epoche die Asbest-Analyse per Post ein naheliegender Einstieg – als Ergänzung zur fachgerechten Probenahme, nicht als deren Ersatz.
Häufige Fragen
Welche Gebäudeschadstoffe sind die wichtigsten und in welchem Baualter treten sie auf? Die relevantesten Gruppen sind Asbest (Bauten vor Oktober 1993), PAK/Teer (Teerkleber und Teerpappe, oft vor etwa 1970), PCB (dauerelastische Fugen und Beschichtungen der 1950er- bis 1970er-Jahre), KMF/Mineralwolle (vor Juni 2000 potenziell krebsverdächtig), Schwermetalle im Boden, Formaldehyd aus Holzwerkstoffen sowie – aus dem Untergrund beziehungsweise durch Feuchte – Radon und Schimmel. Das Baujahr ist der beste Vorab-Hinweis, ersetzt aber keine Untersuchung.
Welche dieser Schadstoffe kann ich bei Schadstoffalarm.de untersuchen lassen – und welche nicht? Aktuell bieten wir Analysen für PAK, Asbest, Kationen (ICP-MS) und Chlorid (Eluat und Feststoff) per eingesandter Materialprobe an. Formaldehyd, Schimmel, PCB, KMF/Mineralwolle, Schwermetalle und Radon gehören derzeit nicht zu unserem Angebot; dafür wenden Sie sich an spezialisierte, möglichst DAkkS-akkreditierte Labore, an Sachverständige oder – bei Radon – an beim BfS anerkannte Messstellen.
Kann ich Gebäudeschadstoffe mit blossem Auge oder am Geruch erkennen? Nein. Farbe, Geruch und Konsistenz liefern höchstens einen Verdacht (etwa: schwarzer Kleber – Teer oder harmloses Bitumen?). Sicher unterscheiden lässt sich das in der Regel nur durch eine Analyse: bei Feststoffen im Labor über eine Materialprobe, bei Radon und Formaldehyd über eine Raumluftmessung und bei Schimmel über eine Befundaufnahme vor Ort.
Sind Gebäudeschadstoffe gefährlich, solange nichts saniert wird? Fest gebundene, intakte Materialien – etwa unbeschädigter Asbestzement oder ein intakter Teeranstrich – setzen im Alltag meist kaum Schadstoffe frei. Kritisch wird es bei der Bearbeitung durch Bohren, Schleifen, Aufstemmen oder Abbruch. Deshalb gilt üblicherweise: erst analysieren, dann geschützt und staubarm arbeiten. Radon und Schimmel wirken dagegen unabhängig von Bauarbeiten über Raumluft und Feuchte.
Sind die Ergebnisse DAkkS-akkreditiert? Die Auswertung erfolgt in externen, teils DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren. Der Betreiber selbst (GUNICO Crown UG, Büttelborn) ist nicht akkreditiert, und nicht jedes Verfahren ist DAkkS-akkreditiert – das hängt vom jeweiligen Labor und Verfahren ab. Wir verwenden anerkannte Verfahren (zum Beispiel GC-MS nach DIN ISO 18287 für PAK, VDI 3866 für Asbest), stellen aber keine pauschale Akkreditierungsbehauptung auf.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und dem besseren Verstaendnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prueflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse moeglich.