Informationsbeitrag – keine Beratung

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.

Schadstoffkataster: was es ist und wofür Eigentümer es brauchen

Ein Schadstoffkataster ist die systematische Erfassung und Dokumentation schadstoffhaltiger Materialien und Bauteile in einem Gebäude. Zu jedem Fund werden in der Regel vier Kerninformationen festgehalten: der Ort beziehungsweise die Einbausituation, die Materialart, die betroffene Menge und das Analyseergebnis aus dem Labor. Relevant wird ein solches Kataster – oft auch Gebäudeschadstoffkataster genannt – vor allem dann, wenn saniert, umgebaut oder zurückgebaut wird. Dieser Ratgeber erklärt, was in ein Schadstoffkataster gehört, wann es gebraucht wird, welche Stoffe typischerweise eine Rolle spielen und was eine einzelne Materialanalyse dazu beitragen kann.

Was ein Schadstoffkataster genau ist

Der Kern eines Schadstoffkatasters ist eine strukturierte Bestandsaufnahme: Welche kritischen Materialien stecken wo im Gebäude, in welcher Menge, und was hat das Labor gefunden? Statt Vermutungen nach Augenschein steht für jeden Verdachtspunkt eine dokumentierte Aussage. Die vier Kerninformationen – Ort, Material, Menge und Analyseergebnis – bilden das Gerüst, an dem sich Planung, Ausschreibung und Entsorgung orientieren.

Ein vollständiges Kataster ist mehr als eine Liste von Laborwerten. Es verbindet die Bau- und Nutzungsgeschichte des Gebäudes mit der Befundlage vor Ort. Die einzelne Materialanalyse ist ein Baustein davon, ersetzt aber nicht die Gesamtbetrachtung des Gebäudes.

Welche Inhalte in ein Schadstoffkataster gehören

Typische Bestandteile sind:

  • Bau- und Nutzungsgeschichte des Gebäudes, weil Baujahr und frühere Nutzung die Verdachtslage bestimmen.
  • Lage und Beschreibung der verdächtigen Bauteile: wo sich ein Material befindet und wie es eingebaut ist.
  • Materialart des jeweiligen Bauteils.
  • Mengenangabe oder -schätzung, damit sich der Umfang von Sanierung und Entsorgung abschätzen lässt.
  • Laborergebnis je Probe.
  • Hinweise zu Arbeitsschutz, Sanierung und Entsorgung.

Ergänzt wird das Kataster üblicherweise durch Lagepläne mit den Fundorten, durch Probenahmeprotokolle, die festhalten, wo und wie beprobt wurde, und durch eine Fotodokumentation. So werden die Ergebnisse für Planer, Ausschreibende und ausführende Betriebe nachvollziehbar.

Wann ein Schadstoffkataster gebraucht wird

Ein Schadstoffkataster wird nicht routinemäßig für jedes Gebäude erstellt, sondern zu bestimmten Anlässen:

  • Vor Sanierung oder Modernisierung, um zu wissen, welche Materialien besonders behandelt werden müssen.
  • Vor Umbau, wenn in die Bausubstanz eingegriffen wird.
  • Vor Rückbau oder Abbruch, wo besonders viele Bauteile geöffnet und entsorgt werden. Mehr dazu im Ratgeber Schadstofferkundung vor dem Abbruch.
  • Beim Kauf oder Verkauf einer Bestandsimmobilie, wenn Käufer und Verkäufer den Zustand einschätzen wollen. Mehr dazu im Ratgeber Schadstoffe beim Hauskauf.

In all diesen Fällen hilft das Kataster bei der Kostenplanung, bei der Ausschreibung, beim Arbeitsschutz und bei der Entsorgung. Wer weiß, welche Materialien verbaut sind, kann Angebote besser vergleichen.

Die Informationspflicht nach der Gefahrstoffverordnung

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und eine Mitwirkungs- und Informationspflicht des Veranlassers.

Nach § 5a der Gefahrstoffverordnung hat, wer Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst, dem ausführenden Unternehmen vor Beginn alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für private Haushalte.

Zu diesen Informationen gehört das Baujahr: Bei Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 wird das Datum des Baubeginns übermittelt oder, wenn es nicht bekannt ist, das Baujahr; bei Objekten mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 reicht die Angabe des Baujahrs. Ein vorhandenes Schadstoffkataster oder einzelne Laborbefunde sind ebenfalls Informationen, die weitergegeben werden können.

Welche Schadstoffe typischerweise eine Rolle spielen

Welche Stoffe in einem Kataster relevant sind, hängt von Baujahr, Bauweise und Nutzungsgeschichte ab. Häufig geht es um:

  • Asbest. Seit dem 31. Oktober 1993 sind in Deutschland Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Wurde mit dem Bau eines Objekts nach diesem Stichtag begonnen, kann nach § 11a der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist; für bestimmte Produkte galten abweichende Übergangsfristen. Typische Fundstellen sind nach Angaben des Umweltbundesamts Asbestzementprodukte wie Dach- und Fassadenplatten, Blumenkästen oder Fallrohre, Vinyl-Asbest-Fliesen (Floor-Flex-Platten) und ihre Kleber sowie Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze. Mehr im Ratgeber Asbest im Gebäude.
  • PAK und Teer. Nach Angaben des Umweltbundesamts wurden Parkettböden bis in die 1950er-Jahre mit Teerklebstoffen verklebt, die bis zu 8.000 mg Benzo[a]pyren pro Kilogramm enthalten konnten. Die TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ gilt für Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material, die 50 mg/kg Benzo[a]pyren oder mehr enthalten. Mehr im Ratgeber PAK im Haus.
  • Künstliche Mineralfasern. Seit dem 1. Juni 2000 gilt nach Angaben des Umweltbundesamts ein Verbot des Herstellens, Inverkehrbringens und Verwendens von Mineralwolle-Dämmstoffen, die die Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalien-Verbotsverordnung nicht erfüllen. Mehr im Ratgeber Alte Mineralwolle erkennen.
  • Weitere Stoffe wie PCB oder Formaldehyd. Einen Überblick gibt der Ratgeber Gebäudeschadstoffe im Überblick; eine Orientierung nach Baujahr die Checkliste nach Baujahr.

Regelwerke, die im Kataster auftauchen

Für die Arbeiten selbst und die Entsorgung verweisen Kataster häufig auf diese Regelwerke:

  • TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (Ausgabe Januar 2014, zuletzt am 28. Februar 2025 geändert und ergänzt).
  • TRGS 551 für Teer und andere Pyrolyseprodukte.
  • Die Abfallverzeichnis-Verordnung mit Abfallschlüsseln etwa für asbesthaltige Baustoffe (17 06 05*) oder kohlenteerhaltige Bitumengemische (17 03 01*).
  • Die Gewerbeabfallverordnung: Nach § 8 haben Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen zehn Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, darunter Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.

Die Rolle der einzelnen Materialanalyse

Der Verdacht allein sagt nichts über die tatsächliche Belastung eines Bauteils. Eine belastbare Aussage entsteht erst durch eine Materialprobe, die im Labor untersucht wird. Bei Schadstoffalarm.de lassen sich derzeit diese Analysen bestellen:

  • Die Asbest-Analyse untersucht feste Baustoffe nach VDI 3866 Blatt 5 mit einer Nachweisgrenze von 1 % und liefert einen qualitativen Befund: Asbest nachweisbar oder im Rahmen der Nachweisgrenze nicht nachweisbar.
  • Die PAK-Analyse bestimmt die 16 PAK der EPA-Liste und weist die Einzelwerte aller 16 Verbindungen sowie den Summenwert aus.
  • Die Kationen-Analyse sowie die Chlorid-Analysen als Eluat und als Feststoff für bauchemische Fragen.

Die Probe entnehmen Kundinnen und Kunden selbst nach Anleitung; Schadstoffalarm.de bietet keinen Vor-Ort-Service und keine Probenahme durch Sachverständige an. Schadstoffalarm.de ist Bestellportal und Auswertungsplattform und selbst nicht akkreditiert; die Laboranalytik erfolgt in externen Partnerlaboren, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der DAkkS akkreditiert sind, wobei der Akkreditierungsumfang verfahrensabhängig ist.

Wichtig zur Einordnung: Das Ergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe, nicht auf das gesamte Bauteil oder Gebäude. Sie erhalten das Laborergebnis mit Einstufung und PDF-Bericht, aber kein Sachverständigengutachten, keine Beratung und keine Sanierungsplanung. Eine Einzelanalyse klärt also einen konkreten Verdacht an einem Bauteil – ein vollständiges Kataster mit Begehung des Gebäudes entsteht dadurch nicht. Wie eine Probe entnommen und eingeschickt wird, erklärt der Ratgeber Materialprobe entnehmen und einschicken.

Wer ein Schadstoffkataster erstellt

Ein vollständiges Schadstoffkataster erstellen in der Regel Sachverständige für Gebäudeschadstoffe. Sie begehen das Gebäude, legen fest, wo Proben genommen werden, und bewerten die Ergebnisse. Bei einem einzelnen Verdacht – etwa einem dunklen Bodenkleber oder einer Faserzementplatte – kann eine gezielte Materialanalyse die Frage für dieses eine Bauteil klären. Steht ein größerer Umbau oder ein Rückbau an, bei dem viele Bauteile betroffen sind, ist ein vollständiges Kataster durch eine Fachperson üblicherweise der passendere Weg.

Häufige Fragen

Was ist ein Schadstoffkataster? Eine systematische Bestandsaufnahme schadstoffhaltiger Materialien und Bauteile in einem Gebäude. Für jeden Fund werden in der Regel Ort, Material, Menge und das Laborergebnis dokumentiert, meist ergänzt durch Lagepläne, Probenahmeprotokolle und Fotos.

Wann brauche ich ein Schadstoffkataster? Vor allem vor Sanierung, Umbau oder Rückbau sowie beim Kauf oder Verkauf einer älteren Immobilie. Es hilft bei Kostenplanung, Ausschreibung, Arbeitsschutz und Entsorgung.

Was muss ich als Bauherr nach der Gefahrstoffverordnung weitergeben? Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, stellt dem ausführenden Unternehmen nach § 5a der Gefahrstoffverordnung vor Beginn alle vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe zur Verfügung, dazu das Baujahr beziehungsweise bei Baujahren zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns. Das gilt auch für private Haushalte.

Welche Rolle spielt das Baujahr? Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Bei einem Baubeginn nach diesem Stichtag kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist; für bestimmte Produkte galten abweichende Übergangsfristen.

Welche Schadstoffe werden in einem Kataster erfasst? Häufig Asbest, PAK und Teer, künstliche Mineralfasern, PCB und Formaldehyd. Welche Stoffe relevant sind, hängt von Baujahr, Bauweise und Nutzungsgeschichte ab.

Kann ich selbst Proben einsenden? Ja, für einzelne Verdachtsstellen. Bei Schadstoffalarm.de lassen sich Analysen auf Asbest, PAK, Kationen und Chlorid bestellen; die Probe entnehmen Sie selbst nach Anleitung. Das Ergebnis gilt für die eingesandte Probe und ersetzt kein vollständiges Kataster mit Begehung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und dem besseren Verständnis des Themas. Er stellt keine individuelle rechtliche, gesundheitliche oder fachtechnische Beratung dar und ersetzt nicht die Beurteilung durch eine qualifizierte Fachperson oder ein akkreditiertes Prüflabor. Verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall sind nur auf Basis einer fachgerechten Probenahme und Laboranalyse möglich.